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  #1  
Alt 13.06.2013, 06:28
Benutzerbild von Karmine175
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.04.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 90
Standard Und da hats gekracht.

Guten Morgen allerseits,

gestern abend so gegen 18Uhr laufe ich gut gelaunt zu meinem Auto, steige gut gelaunt in mein Auto ein um dann gut gelaunt gegen das Auto zu fahren, das hinter mir geparkt hat.

So eine Das kann ich jetzt so gar nicht gebrauchen.


Der Typ der schräg hinter mir stand, wäre eigentlich ersichtlich gewesen, wenn ich in den Rückspiegel geguckt hätte. Muss aber offen und ehrlich sagen, habe ich nicht. Verdammt!

Da das mein absolut erster Unfall und ich mir nicht zu helfen wusste, habe ich erstmal die Polizei gerufen. Nachdem ich dann eine halbe Stunde gewartet habe, ist der Besitzer des Fahrzeugs aufgetaucht. Er hat dann mit mir zusammen auf die Polizei gewartet. War ein korrekter Typ, hat gesagt passiert und so weiter.

Nach 2 Stunden Wartezeit und meinem mittlerweile dritten (!) Anruf bei der Polizei haben, die mir dann mitgeteilt, dass sie jetzt wo er andere auch da ist, nicht mehr vorbeikommen werden....

Der Geschädigte hat sein Auto schräg hinter mir stehen gehabt und stand in der Feuerwehrzone, hätte dort eigentlich gar nicht stehen dürfen. Was meint ihr, bekomme ich deswegen vll. mildernde Umstände?

Fühle mich total

Mein Auto hat nicht mal die Spur eines Kratzer, bei im ist die hintere linke Tür, in absolute Mitleidenschaft gezogen. Dicke Beule + Lack abgekratzt....

Geändert von Karmine175 (13.06.2013 um 06:31 Uhr).
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  #2  
Alt 13.06.2013, 08:25
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Und da hats gekracht.

fällt das unter Teilschuld?
Eigentlich hätte das grad in diesem Fall von den netten Herren in blau
aufgenommen werden sollen.
Weil bei den Versicherungen ist das so ne Sache

"Der hätte da so nicht stehen dürfen,
dann brauchen wir auch nichts zahlen"
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
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  #3  
Alt 13.06.2013, 08:36
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Das passiert. Meld es Deiner Versicherung, und gut ist es. Die Polizei kommt tatsächlich nicht bei kleinen Blechschäden. Und generell sollte man, wenn zwischen den Unfallgegnern alles klar ist, auf die Polizei verzichten. Die verlangen sonst nämlich bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld vom Unfallverursacher. Da Du den Unfallhergang Deiner Versicherung schildern mußt, wird sie ja erfahren, daß der Unfallgegner in der Feuerwehreinfahrt stand. Was Dich aber von Deiner Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht entbindet. Und mildernde Umstände? Gibt´s nicht. Du wirst ja nicht angeklagt, sondern Deine Versicherung muß den Schaden begleichen, sonst nix. Du hast bist Ende des Jahres Zeit, den Schaden an Deine Versicherung zurück zu zahlen. Wenn nicht, erhöht sich ab nächstes Jahr Deine Prämie. Klär mit Deiner Versicherung, was für Dich die günstigstigere Variante ist.
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  #4  
Alt 13.06.2013, 08:45
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Hallo Fuchsi,
Teilschuld wohl eher nur, wenn an gefährlichen Stellen geparkt wurde z.B. in scharfen Kurven, oder vor Kuppen, und wenn dadurch ein Unfall entstand. Daß Derjenige in der Feuerwehreinfahrt stand, war ja für den Unfallverursacher nicht gefährlich. Aber: Einfach der Versicherung melden. DIE klärt das.
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  #5  
Alt 13.06.2013, 08:47
Benutzerbild von uwanbe
Scout
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Berlin Pankow
Motorrad: Suzuki Volusia 800
Beiträge: 963
Standard AW: Und da hats gekracht.

...so was ist schon und hatte ich auch schon, noch dazu in Österreich. Das wurde bei mir über die Versicherung geklärt, obwohl ich hier ganz alleine Schuld hatte.
Ich hoffe du hast alles fotografiert und schriftlich festgehalten ohne ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Im Zweielsfalle zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen, nicht das dein Gegner dir alle möglichen Schäden seines Autos überhelfen will.
Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
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  #6  
Alt 13.06.2013, 09:18
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Zitat:
Zitat von uwanbe Beitrag anzeigen
Im Zweielsfalle zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen, nicht das dein Gegner dir alle möglichen Schäden seines Autos überhelfen will.
Gruß Uwe
Brauchst Du nicht. Die Versicherung zahlt nix, ohne daß ein Sachverständiger ein Gutachten macht.
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  #7  
Alt 13.06.2013, 10:20
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Lüchow
Motorrad: Honda CBR 600 f PC31
Beiträge: 246
Standard AW: Und da hats gekracht.

ichdereric du scheinst sehr gutgläubig zu sein

fallbeispiel (so wirklich passiert)

landstraße, entgegenkommende auto fährt über die mittellinie, spigel berühren sich beide spiegel kaputt

unfallgegner unterschreibt schuldeingeständnis usw. (kein beifahrer im auto)

seiner versicherung erzählt er dann das seine frau daneben saß und er gedrängt worden ist zu unterschreiben

dadurch musste jeder sein eigenen schaden bezahlen (sprich der unschuldiege ist auf seinem schaden sitzen geblieben)

anwalt usw. hat da nichts gebracht, da nicht polizeilich aufgenommen



ohne polizei kläre ich keinen unfall mehr, und ich verlange das sie rauskommen (notfalls sag ich, ich weiß nicht ob ich das fahrzeug so noch bewegen darf, dann müssen sie kommen)

oder wenn sie sie sich aufs äußerste weigern (wildunfall, hab 15min mit denen am telefon diskutiert) fahre ich zur dienststelle (ansosnten hätte meine versicherung nicht bezahlt weil es danach geregnet hat und die tierspuren weg wahren)


also im prinzip ist es für dich jetzt egal das er in der feuerwehreinfahrt stand, ansonsten hättest evtl. nur eine teilschuld bekommen
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  #8  
Alt 13.06.2013, 10:36
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Und da hats gekracht.

Wer mit seinem Fz beim Ausparken ein anderes beschädigt trägt die Schuld, da hätte die Polizei in dem Fall ein Protokoll gemacht und das kostet ....

Gruß Jürgen
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  #9  
Alt 13.06.2013, 10:51
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

@geheim5000
Ähm, was hat das mit Gutgläubigkeit zu tun? Oder ist das jetzt Provokation? Bitte sachlich bleiben...
Polizei klärt weder einen Unfall auf, noch kann sie irgent eine Schuld feststellen (Gerade in Deinem Beispiel. Oder kannst Du beweisen, daß der Andere über die Mittellinie ist? Der von Dir geschilderte Unfall wird immer so abgerechnet, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer den Fahrfehler begangen hat. Egal, wieviel Polizisten den Unfall hinterher protokollieren.), da sie den Unfallhergang nicht gesehen hat. Das Schuldeingeständnis wurde warscheinlich auf Anraten der Versicherung zurückgenommen, da sonst der Versicherungsschutz entfällt. Wenn er der Versicherung erzählt, daß seine Frau daneben gesessen ist, und sie war es nicht, dann wird auch die gegnerische Versicherung es zu einer Verhandlung kommen lassen. Und da fällt die Zeugin um, bevor sie einen Meineid wegen einem minderschweren Verkehrdelikt schwört.
Zu dem Wildunfall kann ich nichts sagen, da mir die Umstände nicht bekannt sind (Wenn z.B. gerade ein Unfall mit mehreren Toten vorliegt, dann wird sie wohl den Wildunfall nicht als höchste Prorität einstufen.). Und warum soll Regen Spuren verwischen? Ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, ob der Unfall, z. B. durch einen Gummihammer inszeniert wurde. Und selbst wenn das Tier noch weiterläuft. Ein Förster kann sehr wohl, z.B. anhand von umgeknickten Sträuchern erkennen, ob da was weggerannt ist. Und das verwischt kein Regen...
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  #10  
Alt 13.06.2013, 10:58
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Ist mit jetzt erst in´s Auge gefallen:
"anwalt usw. hat da nichts gebracht, da nicht polizeilich aufgenommen"

Ist leider falsch, wie viele Fehlmeinungen, die in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen aus dem "Hören/sagen" entstehen.
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  #11  
Alt 13.06.2013, 11:10
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
Registriert seit: 27.05.2012
Ort: Schwarzwald
Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
Beiträge: 905
Standard AW: Und da hats gekracht.

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Und warum soll Regen Spuren verwischen? Ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, ob der Unfall, z. B. durch einen Gummihammer inszeniert wurde. Und selbst wenn das Tier noch weiterläuft. Ein Förster kann sehr wohl, z.B. anhand von umgeknickten Sträuchern erkennen, ob da was weggerannt ist. Und das verwischt kein Regen...
Naja ganz so einfach ist das nu auch nicht. Es geht ja nicht nur darum, ob da was Lebendiges beteiligt war oder nicht, sondern darum ob es ein Wildtier war. War es kein heimisches Wild sondern z.B. ein Ziegenbock oder wie es bei uns einmal der Fall war ein Damhirsch (bei uns gibts kein wild lebendes Damwild), der in die Freiheit zu fliehen glaubte, haftet der Eigentümer, nicht die Versicherung. Außerdem ist eine Fährte über die der Regen drüber ist deutlich schwerer zu verfolgen, als eine frische. Da braucht man dann schon einen verdammt guten Hund um das Stück zu finden und gegebenen Falls das Stück von seinen Qualen zu erlösen. Auf freiem Feld oder wenn das Stück einen gewohnten Wechsel nimmt, ist dann auch nix mit geknickten Sträuchern
__________________
Sieh meine Narben. Jede steht für eine gewonnene Erfahrung.
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  #12  
Alt 13.06.2013, 11:25
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

@Elch93: Auch das gehört zu den Umständen, zu denen, weder ich noch ein Anderer etwas sagen kann, weil man sie nicht kennt. Aber das man aufgrund dieses Vorfalles einen pauschalen Rat abgeben kann, daß man immer die Polizei rufen sollte, halte ich für fragwürdig.
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  #13  
Alt 13.06.2013, 13:58
Motorradfahrer
 
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Standard AW: Und da hats gekracht.

keine provokation ^^ bitte nicht falsch verstehen

der herr mit dem schuldeingeständniss hat es seiner versicherung nichtmal gemeldet
auf anraten eines anwaltes (wenieg aussicht auf erfolg, da keine beweiskräftiege aufnahme des unfalles, foto handy´s usw. gab es da noch nicht) wurde nicht geklagt, und der eigenen versicherung ist es egal weil sie ja eh in keinem fall zahlen musste (teilkaskoversicherung)

was ich dazu hätte sagen sollen, der herr hat 4 wochen später den gleichen unfall wieder verursacht (zufällig auch im bekanntenkreis) und hat die gleiche masche abgezogen. Allerdings mit anderem ausgang das opfer wusste wo er wohnt (persönlich hingefahren und nach etwas hin und her gabs geld)


ich weiß nicht in welcher gegend du wohnst (soll keine beleidigung sein)
aber hier dauert es teilweise ewig bis der jagdpächter (und der ist hier verantwortlich, förster direkt haben wir wenieg) meint nachschauen zu müssen
und solange es regnet geht er eh nicht los

und zu dem ob grad mehrere unfälle wahren, nein wahren nicht, ich war ja bei der dienststelle wo 5 autos standen und 5 polizisten anwesend wahren, und 2 sich grad auf rountine streife begeben haben


kann dir gerne noch ein beispiel nennen (nicht wundern wohne sehr ländlich mit viel wald, wildunfälle sind hier normal)
hab auf der landstraße mit ca 90 einen waschbären erwischt (bin dagegen auch versichert), es hat stark geregnet
das tier hat ein stück vom auspuff (halterung) weggerissen und ist weitergelaufen

übernächsten tag in die werkstatt (nächsten war nen sonntag) die mit der versicherung zusammenarbeitet

ergebnis man konnte nicht mehr sehen das es ein tier war, versicherung zahlt nicht


und ich musste bisher noch nie bezahlen weil ich die polizei gerufen habe, das ist ihr job, dafür zahle ich steuern
ich weiß das sie dir vorgaben da geänder haben, wann sie rauskommen müssen

aber ich habe auch schon mal die polizei gerufen weil ich ein auto angeditscht habe, fahrer unbekannt
nach 3,5 stunden bei minus 10 grad, kam der besitzer des anderen fahrzeuges, von der polizei immer noch keine spur!
und das während der castor zeit (das heißt an die 10 bis 15.000 polizisten sind anwesend)
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  #14  
Alt 13.06.2013, 14:29
Benutzerbild von Karmine175
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.04.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 90
Standard AW: Und da hats gekracht.

Kurz zur Info.


Ich hab heute mit meiner Versicherug telefoniert.


Ich habe Vollschuld, da gibt es kein wenn und aber...
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  #15  
Alt 13.06.2013, 16:27
Benutzerbild von Elch93
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Standard AW: Und da hats gekracht.

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
@Elch93: Auch das gehört zu den Umständen, zu denen, weder ich noch ein Anderer etwas sagen kann, weil man sie nicht kennt. Aber das man aufgrund dieses Vorfalles einen pauschalen Rat abgeben kann, daß man immer die Polizei rufen sollte, halte ich für fragwürdig.
Deshalb versuche ich ja mit Rat zur Seite zu stehen. Bei kleineren Materialschäden ist es Unsinn jedes mal die Polizei zu rufen, da stimme ich dir voll und ganz zu. Speziell bei einem Wildunfall sollte man das aber durchaus tun, weil es hier nicht nur um den Schaden am Fahrzeug, sondern auch um das Tier geht, das je nach dem noch Stunden, wenn nicht Tage mit einem Darmriss oder ähnlichem elendig verrecken muss, wenn man es nicht findet...

ich weiß nicht in welcher gegend du wohnst (soll keine beleidigung sein)
aber hier dauert es teilweise ewig bis der jagdpächter (und der ist hier verantwortlich, förster direkt haben wir wenieg) meint nachschauen zu müssen
und solange es regnet geht er eh nicht los


Kleine Info am Rande: wir Jäger sind nicht verpflichtet Wildschäden aufzunehmen oder überfahrenes Wild zu bergen. Genau genommen ist das Aufnehmen Aufgabe der Polizei und das Bergen Aufgabe der Straßenmeisterei, nicht unsere (zumindest in BW). Wir machen das aus gutem Willen freiwillig und unentgeltlich. Und das der Jagdpächter "teilweise ewig [braucht] bis [er] meint nachschauen zu müssen" (schon allein bei der Formulierung könnt ich k*****)(nicht persönlich gemeint, aber ich höre wie z.B. heute zu oft hirnlose Hetzreden gegen "diese Jäger, die nur aus kranker Boshaftigkeit die armen armen Tierchen abschlachten" von Leuten, die kurz darauf ein Putensteak essen (ja ich bin genervt)...) liegt möglicherweise daran, dass auch ein Jäger einen Beruf und ein Privatleben hat und deshalb nicht den ganzen Tag zu Hause darauf wartet, dass ein Anruf wegen eines Wildunfalls kommt. Wenn euer Pächter im Regen nicht raus will, ist es wohl nicht der Netteste, aber da kann der Rest nix dafür. Hier im Ortenaukreis kenn ich keinen Pächter (und ich kenn einige) der nicht schon mal Nachts aus dem Bett geklingelt wurde und dann zu nem Wildunfall ist und mein Vater und ich haben 2003 einen starken Keiler (männliches Wildschein) geborgen, der 3 Tage in der Sonne gelegen hatte. Das war vielleicht lecker... Nicht jeder packt das. Mir persönlich hat sich auch fast der Magen umgedreht bei dem Anblick und dem Gestank, desshalb machen wir geschulten Jäger das und lassen das nicht irgend einen Neuling der Straßenmeisterei machen. Ich habe in meines Vaters Revier auch schon geborgen, weil unklar war ob das Stück noch lebt und mein Vater in einer dienstlichen Besprechung war. Aber diese Mühe machen sich leider nicht alle und können sich auch nicht alle machen, weil nicht alle so einen fabelhaften Sohn haben wie mich
Aber Spaß bei Seite: wenn man einen Wildunfall hat, Polizei rufen, dass sie den Schaden aufnehmen und den Pächter verständigen. Mit dem Bericht der Polizei zur Versicherung gehen, das reicht meistens. Bei so speziellen Fällen wie unserem Damhirsch, kann das (wie bei uns geschehen) im Nachhinein vom Pächter der Polizei gemeldet werden. In unserem Fall hat der zuständige Polizeibeamte das der Versicherung, von der wir nicht wissen welche es ist, leider nicht gemeldet, wodurch diese zahlen musste, obwohl mein Vater ihm genau sagen konnte, wo der Damhirsch her kam, weil es in der Reichweite dieser Tiere nur ein Gehege gibt. Dem Polizisten war der Anruf bei der Versicherung wohl zu viel Aufwand, weshalb es für die Versicherung blöd war, aber für den Fahrer hat es keinen Unterschied gemacht.
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