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#1
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![]() ich habe folgendes Problem mit meinen Motorrad das ich Anfang des Jahres gekauft habe. Das Problem sieht wie folgt aus: Ich habe das Motorrad bei einen Händler gekauft, an dem Motorrad war ein Zubehörauspuff verbaut. Auf meine Frage ob dieser Straßen zugelassen sein beantwortete der Händler diese mit "Ja" und verwies auch auf den neu gemachten Tüv und das die Maschine mit dem Auspuff ja auch durch den Tüv gekommen sein. Nun hat sich im Endeffekt rausgestellt nach dem ich mit dem Hersteller des Auspuffs gesprochen habe und mich auch bei der Polizei über Facebook erkundigt habe, das der Auspuff NICHT Straßenzugelassen ist. Auf der Auspuffkappe steht ganz offensichtlich eine E-Nummer jedoch steht auf einen der Nietenbänder "not for road use" das erkennt man aber nur beim genauen hinschauen da die Aufschrift nach unten gerichtet ist. Jetzt habe ich also das Problem das ich ein nicht straßenzugelassenes Motorrad besitzt. Was kann ich nun tun? Ich habe beim Händler ja auch eine Gewährleistung. Ich bin Spontan auf mehrer Lösungen gekommen, weiß jedoch nicht ob diese auch so stimmen. 1. Da ich mein Motorrad sowieso verkaufen möchte, schlage ich dem Händler vor das er das Motorrad wieder zurück nimmt bzw. es mir wieder abkauft (vllt. für 100€ weniger da ich ca. 500km mit der Maschine gefahren bin) 2. Der Händler soll mir einen anderen Auspuff an die Maschine bauen. Jedoch keinen Serienauspuff sondern einen Zubehörauspuff der im Neuwert ungefähr gleich viel Wert ist wie der jetzige Auspuff neu kostet (ca. 500€), ich hab die Maschine ja schließlich auch mit einen Zubehörauspuff gekauft! Nun kann der Händler ja sagen der Tüv hätte den Auspuff abgenommen, jedoch hat mir der Hersteller des Auspuffs bestätigt, das man den Auspuff so gar nicht kaufen kann. Die Auspuffkappe, das Nietenband und der eigentliche Auspuffkörper sind eigentlich 3 zusammen geschusterte Auspuffe. So nun meine Frage was würdet Ihr in dieser Situation tun? Ich möchte die Maschine auch relativ schnell verkaufen das ich mir noch eine andere Maschine kaufen möchte die Ende der Saison kaufen. Schonmal Danke für die hoffentlich zahlreichen konstruktiven Antworten! |
#2
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Hin fahren und mit dem Händler sprechen, dass sind genauso nur Menschen. Und sie wollen dich als Kunde auch halten, denn das ist mittlerweile schwer geworden, daher werden sie wohl mit dir zusammen eine Lösung ausarbeiten, die für beide annehmbar ist. |
#3
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Hallo Knarro, herzlich Willkommen im Forum ... ![]() Nach-Verhandlungen werden da schwierig sein ..... "gekauft wie gesehen" Was dir fehlt .... und wo es sofort aufgefallen wäre ist die dazugehörige ABE die es bei Zubehör-Anlagen gibt. Die Aussage des Händlers beruhte vllt auch nur auf Grund der "E-Nummer" genau wie die TÜV-Abnahme. Versuch es wie Luky vorschlug, vllt klappt es ja . Gruß Jürgen ![]() |
#4
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Gekauft wie gesehen, gilt in diesem Fall definitiv nicht. Da es sich um einen Gewerblichen Verkäufer handelt, aber trotzdem bevor du da jetzt mitm Hammer drauf haust, rede. Wenn es nicht hilft, kann ich dir die Rechtslage erklären und mit dem BGB widerlegen. |
#5
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Danke für die Antworten, ja werde da morgen mal Anrufen und fragen wie wir uns einigen können, wollte mich jedoch vorher im Internet erkundigen was ich da machen kann nicht das ich "wieder" veräppelt werde. P.s. Hab auch in einen anderen Forum gefragt in dem viele Autofahrer unterwegs sind und größtenteils kamen da nur Beleidigungen bei rum, da sind Motorradfahrer doch das nettere Völkchen. |
#6
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Was ich mich aber Frage, warum hast du dir das Motorrad gekauft, wenn du es ehe wieder verkaufen willst? Zum Rest wurde ja schon alles gesagt. |
#7
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Hab das Motorrad im März gekauft und auch nur deswegen da mein Vater darauf bestanden hat das ich mir ein Motorrad mit wenig Ps kaufe....der Rest würde jetzt den Rahmen sprengen ![]() |
#8
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Also, ich würde UNBEDINGT mit dem Händler reden. Durch den TÜV gekommen heißt ordnungsgemäß eingetragen, oder mit einer dazugehörigen ABE, die mitzuführen ist. Wenn der TÜV-Prüfer es nicht gemerkt hat, dann ist das kein "durch den TÜV gekommen"... Bei den 3 zusammen gebauten Teilen gilt die eingestanzte E-Nummer nicht mehr, der Auspuff muß vom TÜV abgenommen, und eingetragen werden. Mich würde interessieren, wieso jemand einen Auspuff aus mehreren Anlagen zusammensetzt. Offensichtlich wollte er ein lauteres Motorrad haben, da ein Auspuff mit der Aufschrift "not for road use" die Abgasgeräusche nicht mehr dämmt. Du wirst bei der Fahrt auf jeden Fall von der Polizei aufgehalten (Früher gab´s dafür 3 Punkte, das ist weggefallen. Das Bußgeld bleibt aber immer noch zu zahlen. Falls ein Geräuschgutachten erstellt wird, ist das natürlich auch zu zahlen.). Ich würde dem Händler die Möglichkeit geben, den Auspuff auf seine Kosten eintragen zu lassen (Wird er nicht machen, da es nicht eintragungsfähig ist, aber dann weißt Du sicher das es Vorsatz war. Dann ab zum Anwalt.), oder mir gegen Preisnachlaß einen Orginalauspuff geben lassen. Wenn das nicht möglich ist, einen höheren Preisnachlaß, und Du besorgst Dir selbst den Auspuff. Ansonsten bleibt Dir noch die Rechtsberatung des ADAC, der Verbraucherzentrale, oder der Gang zum Anwalt. Der TÜV-Bericht sollte auch vorliegen, mit Namen des Gutachters. Ich würde auch erwähnen, daß ich mich an diesen wende (Bringt Dich warscheinlich nicht unbedingt weiter, da der Prüfer das Motorrad evtl. schon vergessen hat. Aber wer weiß, vielleicht war an dem Tag was Besonderes, und erinnert sich doch daran.). Und ich würde das auch machen. Das kostet ja nix. Und vielleicht reicht schon die Einschüchterung. Schließlich will der Verkäufer ja auch in Zukunft, daß der Prüfer nicht mit der Lupe im Gepäck vorbei kommt. Geändert von ichdereric (08.09.2014 um 17:48 Uhr). |
#9
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Durch den Tüv gekommen heisst eigentlich: Zum Zeitpunkt der Prüfung war alles in Ordnung!! Heisst aber nicht, das der aktuell angebaute Auspuff zum Zeitpunkt der Prüfung auch angebaut war!!! Ich würde auch damit zum Händler und das Ding reklamieren!!! ![]() ![]() ![]() Jürgen |
#10
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![]() Zitat:
Deine Anlaufstelle ist auf jeden Falll der Verkäufer. Und selbst der könnte behaupten, daß zum Zeitpunkt des Verkaufes die Originalauspuffanlage verbaut war. Falls Du also Fotos mit Zeitstempel zur Verfügung hast, würde Ich die an deiner Stelle schon mal parat halten. |
#11
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Da auch Händler in der IHK sind, würde ich dir Raten. Wenn keine friedliche Einigung möglich ist, ruft die Schiedsstelle der IHK deiner Region an. (Eine der 130 Schiedsstellen wenden, die der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe eingerichtet hat. Für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung ist der Schiedsspruch bindend, dem Kunden bleibt der Weg zum Gericht. Kfz-Schiedsstellen.) Fahre kein Km mehr. Ansonsten hast du schlechte Karten. Weil du obwohl die Mängel Bekannt sind, du das Fahrzeug bewegst.
__________________ Leidenschaft ist Freiheit, Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
#12
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Vorhin mit ihm gesprochen. Erste wollte er von gar nicht wissen, hab dann aber durchsickern lassen das ich Zeugen hab die mir bestätigen das der Auspuff beim Kauf schon so war. Ein bisschen diskutiert, er war jetzt nicht unbedingt freundlich, naja ich fahr heute nachmittag bei Ihm vorbei. Entweder er baut mir einen vergleichbaren Auspuff ein oder ich verkauf ihm die Maschine wieder bzw. er nimmt Sie zurück. Ich bin ja mal gespannt^^ |
#13
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Wichtig freundlich bleiben, ansonsten würde ich als Verkäufer auch auf sturr schalten. Aber das er erst davon nix wissen will ist doch klar, er weiß doch auch nicht außen Kopf welcher Auspuff bei welchen Moped montiert ist/war. Dafür wird denk ich mal auch der Händler genug umsetzen. |
#14
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Also, ich bin immer für ein "Auge zu Auge"-Gespräch. Erstens nimmt man dem jenigen die Zeit, sich gegen einen vorzubereiten. Und zweitens wird man am Telefon gerne schnell abgewimmelt... Und vorbeikommen muß man ja ohnehin...
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#15
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Hey, sollte grad jemand auf der Suche nach einem Auspuff sein kann er sich gerne bei mir melden. Ich bin leidenschaftlicher Motorrad Fahrer/Tuner. Hab vor kurzem eine Seite zur Beratung von Sportauspuffen geschrieben. Schaut doch mal rein würde mich freuen ![]() Sportauspuff kaufen ? Der Ultimative Vergleichstest 2016 LG Paul |
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