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Vielleicht kann mir da einer etwas auf die Sprünge helfen ob ich die Sache richtig verstanden habe. ![]() Bin bis jetzt immer nur Anhänger mit einem Motorrad gefahren und da bin ich immer unter 750kg geblieben. Auto Im Schein: Leermasse 1482kg (tech. zugl. Gesamtmasse 1973kg) Angabe Hersteller: max. zuläs. Gespanngewicht 3560kg Motoräder Leermasse 2x 252kg (tech. zugl. Gesamtmasse 2x 460kg) Beispiel Hänger (Angaben von der Homepage) Gesamtgewicht 1300kg (wird tech. zugl. Gesamtmasse sein) Nutzlast 880kg (bedeutet der Anhänger wiegt 420kg) Also die 750kgRegelung mal außer Acht gelassen, ich darf mit dem normalen B ein Gespann fahren das unter 3500kg liegt, wobei der Anhänger + Ladung nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf. Das würde in meinem Fall bedeuten die Abhängelast darf die 1482kg nicht überschreiten. Ich rechne also so: 2x252kg + 420kg + 1482kg + Gepäck = 2406kg + Gepäck Passt das oder hab ich da einen Denkfehler drin? ![]() Ach und ergänzend muss ich noch sagen der B Schein ist aus dem Jahr 2000. Geändert von Ronin (22.11.2015 um 19:32 Uhr). |
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