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  #1  
Alt 21.06.2016, 17:24
Benutzerbild von Elch93
Träumer
 
Registriert seit: 27.05.2012
Ort: Schwarzwald
Motorrad: Honda VFR 750 F & Honda MTX200
Beiträge: 905
Standard AW: Crash mit Vogel

Ob bei 100 oder 160, der Vogel ist tot. Daran ändern die 60 Sachen auch nichts mehr.
Wenn du bei 160 mit einem Bussard kollidiert bist, kannst du froh sein, dass die Schulter nicht zertrümmert ist und du noch lebst. Du wärst nicht der erste Biker, der durch einen Zusammenstoss mit einem Vogel verstorben ist.

Zur überhöhten Geschwindigkeit an sich wurde alles gesagt.
__________________
Sieh meine Narben. Jede steht für eine gewonnene Erfahrung.
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  #2  
Alt 21.06.2016, 19:37
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Crash mit Vogel

Na ja, wenn zwei Fahrstreifen für jede Richtung angelegt sind, dann darf so schnell, wie auf der Autobahn gefahren werden, außer es steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung da.
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  #3  
Alt 21.06.2016, 21:31
Benutzerbild von franzosenschraubaer
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Kronshagen
Motorrad: KAWASAKI GPZ 1000 rx
Beiträge: 209
Standard AW: Crash mit Vogel

Also wenn es eine Kraftfahrstrasse ist mit zwei Fahrstreifen je Richtung gilt, wenn nichts anderes vorgeschrieben die Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung. Somit warst Du ganz legitim mit 160 km/h unterwegs. Auch auf einer Kraftfahrstrasse mit je einem Fahrstreifen je Richtung, die baulich vo einander getrennt sind gilt dieses, wenn nicht anders Ausgeschildert.
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  #4  
Alt 22.06.2016, 07:44
Benutzerbild von DängelDängel...beinhart
Ganzjahres-Fahrerin
 
Registriert seit: 21.06.2013
Ort: Münsterland NRW
Motorrad: R 1200 GS LC und CBF1000 FA
Beiträge: 2.113
Standard AW: Crash mit Vogel

Ist die BAB Richtgeschwindigkeit nicht 130?
Egal...Versicherungen zeigen dir höchstens nen
VOGEL, wenn bei dem Tempo auf der Landstrasse
was passiert und du Ersatzleistungen beanspruchst.
Ich habe mal mit den Felgen des Reifens einen Vogel
"Geschreddert"...der mir ins Rad geflogen ist. War
ne Amsel und mir tat der Vogel sehr leid. Gleichzeitig
war ich froh das mir nichts passiert ist.
Eine andere Frau hier im Münsterland hatte nicht
soviel Glück...Zusammenprall mit einem ausgewachsenen
Fasan bei 100 kmh auf der Landstraße..direkt von rechts
aus'm Feldrand vorne vor den Helm.
Sie hatte einen Genickbruch durch den Vogel erlitten
und verstarb direkt vor Ort.
Also...kann auch bei erlaubten 100 kmh schiefgehen,
dennoch..teste dein Mopped lieber auf der Renne oder BAB.
Lg Sandra
__________________
4 wheels moves the body, 2 wheels moves the soul
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  #5  
Alt 22.06.2016, 11:59
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Crash mit Vogel

Zitat:
Zitat von DängelDängel...beinhart Beitrag anzeigen
Ist die BAB Richtgeschwindigkeit nicht 130?

Lg Sandra
Ich mach doch nix freiwillig...
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  #6  
Alt 22.06.2016, 11:53
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Crash mit Vogel

Zitat:
Zitat von franzosenschraubaer Beitrag anzeigen
Auch auf einer Kraftfahrstrasse mit je einem Fahrstreifen je Richtung, die baulich vo einander getrennt sind gilt dieses, wenn nicht anders Ausgeschildert.
Mit je einem Fahrstreifen in jede Richtung gelten 100. Mach aus dem Begriff "Fahrstreifen je Richtung" den Begriff "Richtungsfahrbahn". Dann stimmt´s...
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  #7  
Alt 23.06.2016, 07:07
Benutzerbild von franzosenschraubaer
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Kronshagen
Motorrad: KAWASAKI GPZ 1000 rx
Beiträge: 209
Standard AW: Crash mit Vogel

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Mit je einem Fahrstreifen in jede Richtung gelten 100. Mach aus dem Begriff "Fahrstreifen je Richtung" den Begriff "Richtungsfahrbahn". Dann stimmt´s...
Siehste wieder was gelernt. Uns bringen sie zwar "Fahrstreifen je Richtung" bei. Deine Bezeichnung " Richtungsfahrstreifen" finde ich besser und Aussage kräftiger. Das werde ich so übernehmen.

Aber ist es nicht so, dass auf Kraftfahrstrassen mit baulicher Trennung und nur einem Richtungsfahrstreifen auch die BAB -Richtgeschwindigkeitsverordnug gilt? Ich meine das so verstanden zu haben im Lehrgang

Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk
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  #8  
Alt 23.06.2016, 09:14
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Crash mit Vogel

Zitat:
Zitat von franzosenschraubaer Beitrag anzeigen
Siehste wieder was gelernt. Uns bringen sie zwar "Fahrstreifen je Richtung" bei. Deine Bezeichnung " Richtungsfahrstreifen" finde ich besser und Aussage kräftiger. Das werde ich so übernehmen.

Aber ist es nicht so, dass auf Kraftfahrstrassen mit baulicher Trennung und nur einem Richtungsfahrstreifen auch die BAB -Richtgeschwindigkeitsverordnug gilt? Ich meine das so verstanden zu haben im Lehrgang

Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk
Ähm, es heißt "Richtungsfahrbahn", und nicht "Richtungsfahrstreifen" (Richtungsfahrstreifen wäre "doppelt-gemoppelt", da ein Fahrstreifen ja bereits in eine Richtung geht...)...
Ein Fahrstreifen hat Platz für ein mehrspuriges Fahrzeug. Fahrbahn, ist der Teil, der Straße, der für den Fahrzeugverkehr frei gegeben ist, soweit keine Sonderwege von den jeweiligen Fahrzeugen benutzt werden müssen (Radweg, Busspur). Aus wieviel Fahrstreifen die Fahrbahn besteht, ist unterschiedlich.
Ich weiß, scheiß Fachbegriffe... Dabei weiß doch jeder, was z. B. mit Nummernschild, Hänger, Schdobbschild, und Spielstraße gemeint ist...

Zu Deiner Frage Richtgeschwindigkeit/einspurige Kraftfahrtstraße... Da gibt es jetzt nur eine Vorgehensweise. Du gehst zu dem entsprechenden Dozenten, und läßt Dir die Stelle im Verkehrsrecht zeigen, oder vielleicht kann er Dir ja auch die Quellenangabe nennen. Denn, was nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, das gibt es auch nicht.
Mir persönlich wäre das absolut neu (Zum Beispiel mit einem offenen AMG mit 300 km/h unterwegs, und links eine Leitplanke, während rechts neben dem Seitenstreifen eine Leitplanke steht... Adrenalin in seiner geilsten Weise... Aber wohl eher nicht erlaubt... ... So ein Fahrstreifen hat ja "nur" zwischen knapp 3m und knapp 4m Breite). Ich habe aber auch schon manchmal bemerken müssen, daß ich nicht alles weiß, was man wissen könnte, wenn man ein digitales Speichermedium wäre..., und bin daher stets offen für Neuigkeiten.
Für mich gibt es zwischen Landstraße und Kraftfahrtstraße von Seiten der Höchstgeschwindikeit her, keinen Unterschied (Die Richtgeschwindigkeit gilt ja auch auf entsprechend ausgebauten Landstraßen.). Nur die Benutzung ist unterschiedlich. Auf der Landstraße läuft und fährt alles (Ja, Kinderspiele sind natürlich nicht erlaubt... ... Für die Klugscheisser im Prüfungskomitee... ). Aber auf die Kraftfahrstraße darf ich erst ab einer bauartbedingten Vmax von ÜBER 60km/h, und nur wenn ich ein KRAFTfahrzeug fahre (Also mit Motor...). Dabei darf ich 4m Höhe, und 2,55m Breite (Kühlfahrzeug 2,60m) nicht überschreiten (Was aber nicht heißt, daß ich nicht eine Sondergenehmigung mit Auflagen bekomme, siehe "Schwertransport".), und darf auf der Fahrbahn nicht halten, wenden, oder rückwärtsfahren. Anders als bei der Autobahn, kann eine Kraftfahrstraße, eine vorfahrtsgeregelte Kreuzung mit Verkehrszeichen und Ampeln haben, und auch durch eine Ortschaft führen (Einzige Ausnahme für einer BAB innerorts gibt es m. W. in Berlin.).
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  #9  
Alt 23.06.2016, 09:23
Benutzerbild von Bredi
Blümchenpflücker
 
Registriert seit: 18.06.2011
Ort: Niedersachsen
Motorrad: ER5
Beiträge: 2.464
Standard AW: Crash mit Vogel

Moin ich habe letztens mal ein Speedtest mit meiner Rüttelplate gemacht......läuft laut Tacho 182 km/h.........
Auf der Landstrasse
Vögel habe ich nicht wahrgenommen
Werde ich jetzt verhaftet ?
Sorry ich ich kenne nicht einen meiner Bekannten die nicht mal eben kurz mit 160 Km/h über die Landstraße gebrettert sind
__________________
--Munter bleiben--
--Gruß Jens--
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  #10  
Alt 23.06.2016, 09:48
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 21.04.2015
Beiträge: 105
Standard AW: Crash mit Vogel

Wie schnell er nun fahren durfte ist doch unerheblich. Es gab einen Unfall und der Vogel ist tot. Damit war er definitiv für meinen Geschmack zu schnell. Natürlich lässt sich darüber streiten, ob es etwas geändert hätte, wenn er langsamer gefahren wäre. Vielleicht wäre der Vogel trotzdem tot, vielleicht wäre es aber auch gar nicht zu dem Crash gekommen. Und mir ist es egal, ob ihr es „Fahrstreifen je Richtung“ oder „Richtungsfahrbahn“ nennt. Mir tut nur der Vogel leid.

Geändert von Agatha (23.06.2016 um 10:07 Uhr).
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crash, vogel, wild



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