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![]() Die müsste normalerweise der Fanrzeughersteller ausstellen. Machen sie aber nicht für ältere Motorräder. Z.B. werden Herstellerbescheinigungen von Honda, nur für die laufenden Modelle erteilt. Nu kommt die grosse Frage: Was ist der Unterschied?? Reifenfreigabe = Bescheinigung, dass die Reifen für die Felgen zugelassen sind. Herstellerbescheinigung = Freigabe, dass diese Reifen/Felgenpaarung für dein Motorrad zulässig ist. Ist keine Herstellerbescheinigung vorhanden, muss der TÜV eine Einzelabnahme machen, die auch eine Fahrprobe beinhaltet. Anders ist es bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Diese sind mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Eintragung ist nicht erforderlich. Gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist alles ok.
__________________ Gruß Felix Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab |
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