#1
| |||
| |||
Vollgutachten Habe mir eine Yamaha fzr 600 3he Bjh. 1993 zugelegt. Sie ist nun leider seit 2001 Abgemeldet. Jetzt ist die Frage brauche ich ein Gutachten um sie wieder zulassen zu können?? Danke im Vorraus. Gruß Kevin B. |
#2
| |||
| |||
AW: Vollgutachten
Hallo Kevin, die Frage ist schnell beantwortet ... Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt : War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich. Also auf zum TÜV ... denk auch dran die Reifen ( falls keine neuen drauf gekommen sind auf das Alter zu kontrollieren ) Gruß Jürgen |
#3
| |||
| |||
AW: Vollgutachten
Wobei kein angst bekommen bei "Vollabnahme" das ist nichts anderes als ein normale Tüv, da wird nichts anderes gemacht.
|
| |