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  #1  
Alt 04.03.2012, 18:34
Sozius
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 9
Standard Vollgutachten

Hallo Liebe Motorradfreunde,

Habe mir eine Yamaha fzr 600 3he Bjh. 1993 zugelegt. Sie ist nun leider seit 2001 Abgemeldet.
Jetzt ist die Frage brauche ich ein Gutachten um sie wieder zulassen zu können??

Danke im Vorraus.

Gruß Kevin B.
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  #2  
Alt 04.03.2012, 18:43
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Vollgutachten

Hallo Kevin, die Frage ist schnell beantwortet ...

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt : War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Also auf zum TÜV ... denk auch dran die Reifen ( falls keine neuen drauf gekommen sind auf das Alter zu kontrollieren )

Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 04.03.2012, 19:05
GPZ Fahrer
 
Registriert seit: 07.11.2010
Ort: Gütersloh
Motorrad: Kawasaki GPZ600R / Suzuki RF900RS2
Beiträge: 1.687
Standard AW: Vollgutachten

Wobei kein angst bekommen bei "Vollabnahme" das ist nichts anderes als ein normale Tüv, da wird nichts anderes gemacht.
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