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#1
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![]() ich habe im moment ein Simson S51 B2-4 stehen ohne Akku. Diese kann man fahren ohne Akku, habe aber noch ein 12v Akku liegen. Jetzt frag ich mich, 12 volt passt ja, aber passt der 1,4 Ah auch? Oder muss man da eine haben der etwas mehr "speicher" hat? Ist das zuviel für so ein Akku? Es soll keine dauerhafte Lösung sein, aber nur für während der Testfahrt Samstag. Danke für eure Hilfe! VG |
#2
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![]() Zitat:
Ldt. Schaltplan für das Model 6 V Google-Ergebnis für http://www.ddrmoped.de/simson/s5051/Simson-Schaltplan-s51B2-4.gif Gruß Jürgen ![]() |
#3
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Ja hat Sie, habe ja zwei. Die die jetzt fertig ist ist eine von 1985, die weite ist von 82. (eine B1-4) Unterschied ist unterandere 6v vs 12v.
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#4
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Ach quatsch, bin ich am labern.. Habe es falsch im Gedanken. Es ist das Unterschied 25W vs 35W. Beide 6v, 12v erst ab 1989. Dann kommt eine andere Akku rein, Danke dir Opa! Hätte ich mir fast alles durchgeschmolzen :P |
#5
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Hey Rampie, Du bist ja quasi ein Nachbar von mir (18 km Entfernung) . wenn die Simson rund läuft, dann komm doch mal damit zum Bikertreff Nordkirchen. Ein paar Leute aus unserer Fahrgruppe treffen sich dort immer 1x die Woche während der Saison. ![]() lg Sandra
__________________ 4 wheels moves the body, 2 wheels moves the soul ![]() |
#6
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Hallo Rampie, eine passende Batterie würde ich aber trotzdem einbauen (auch wenn sie ohne läuft) um den Strom stabil zu halten .... Beleuchtung und Blinker ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Vorteil ohne Batterie, man hat ein Bauteil weniger, was mehr Gewicht bedeutet und auch mehr Wartung und somit auch mehr Kosten bedeutet. Nachteil ist, das Fahrzeug kann womöglich nicht Straßentauglich sein. Hier weiß ich nicht ganz, wie die Rechtliche Lage aussieht. Als Beispiel meine MZ, die auch ohne Batterie gefahren werden könnte (Umrüstung auf 12V, original wäre das nicht der Fall) wäre TÜV gesehen aber nicht möglich. Außer ich baue noch Zusätzlich das Zündschloss um. Wobei ich hier dann nicht weiß, ob das auch legal wäre. Es gibt da ja so ein Grundsatz: "Was dran ist, muss auch funktionieren!". Da MZ ja Standlicht hat, und dieses ja ohne Batterie nicht funktioniert, kann es somit auch nicht TÜV geben. Zumindest mit dem Original Zündschloss. Bei der Simme, weiß ich nicht, ob diese auch Standlicht hätte. Hat sie es, und es gibt TÜV oder ähnliches, dann muss eine Batterie rein. Sonst gilt ersteres. |
#8
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![]() Zitat:
Ldt. Schaltplan hat die S51 B2-4 auch ne Standlichtbirne. Zum TÜV braucht sie ja nicht (solltest du aber wissen) ![]() ![]() Gruß Jürgen ![]() |
#9
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@Opa, warum sollte ich das wissen? Ich habe noch nie selbst ein Mofo oder ähnliches Zugelassen. Daher. Und meine beiden Maschinen müssen zum TÜV. Wie schon gesagt, die Simsons Limas erzeugen schon unten Rum sehr viel Spannung und Energie. Daher ist bei denen das nicht das Problem. Da die auch einen permanentmagneten haben, muss hier auch keine große Reglerschatlung vorgenommen werden. Dennoch gibt es unterschiedliche S51. Die ersten waren noch vom Werk aus ohne Batterie. Die Nachfolger hatten dann schon eine. Da für die Zündung eine extra Spule genutzt wird und somit keine Batteriezündung, ist Rein Motortechnisch gesehen auch die Batterie unwichtig bzw. komplett unrelevant. Aber du hast im Dunkeln vollkommen recht mit dem liegen bleiben. Da ist der Vorteil einer Beleuchtung auch ohne Motor nicht zu verachten. Die MZten hingegen können das original nicht! Die Limas erzeugen erst bei höheren Drehzahlen ihre Leistung und auch ihre Spannugen. Da aber die MZten eine Lima mit regelbarer Erregerspule hatten, war das ab Standgas auch nicht mehr das Problem, sofern der Regler in einen Top zustand waren. sind die aber älter geworden, konnten die das auch nicht mehr so gut und dann fing auch das Licht bei Standgas an zu flackern. Das war dann das Zeichen, ich muss mir den Regler vor nehmen ;-) |
#10
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also wir haben das system nochmal nachgeschaut.. es ist tatsachlich eine 12v.. wie komisch es auch ist. Alles läuft auch auf eine 12v Akku.
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Stichworte |
akku, hilfe, s51, simson |
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