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ichdereric 15.01.2017 11:57

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122252)
Das rechtliche ist dann mein ding.

Und weil´s mir gerade langweilig ist, leg ich doch gleich nochmal nach. Ein Fahrerlaubnisprüfer ist berechtigt, sich die Zulassungsbescheinigung Teil1 vor der Prüfung vorlegen zu lassen. Dann ist es wirklich "Dein Ding"...:D

Und hab ich eigentlich schon erwähnt, daß das ein Fahrlehrer weiß...?:D:D:D:D

ichdereric 15.01.2017 12:04

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von Ronin (Beitrag 122251)
Ich wollte wissen ob es vorlagen gibt auf was geschult wird, darf ein A2 Schüler auf einer Maschine geschult werden die mehr wie 48PS hat.

Nein, darf er nicht. Das ist die Ermöglichung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Du darfst nur auf der Klasse geschult werden, die in Deinem Ausbildungsvertrag steht. Und nur maximal ein halbes Jahr vor dem entsprechendem Mindestalter. Das heißt, der A2-Schüler darf frühstens mit 17,5 Jahren auf die gedrosselte Maschine, und der A-Schüler, ohne Vorbesitz, frühestens mit 20,5 Jahren für A80, oder mit 23,5 Jahren für A. Aber das hätte ja der "Fahrlehrer" Holtermann eigentlich wissen sollen.

holtermann 15.01.2017 12:16

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
So leute.
ich wollte nur was wissen und nicht dazu beitragen das man sich schnippisch anderen gegenüber äußert.

Übrigens nur um zum Schluß auch noch mal klugscheißen zu können.
Wie zeige ich den dem Prüfer die Zulassungsbescheinigung II wenn diese bei der Leasinggesellschaft liegt.


So nun aber Schluss hier.

Melde mich ab.

QAP/ZUD
AR

ichdereric 15.01.2017 12:25

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122260)
So leute.

Übrigens nur um zum Schluß auch noch mal klugscheißen zu können.
Wie zeige ich den dem Prüfer die Zulassungsbescheinigung II wenn diese bei der Leasinggesellschaft liegt.




QAP/ZUD
AR

Ach ja, da hat jemand den Zahlendreher erkannt. Schau an...
Bleibt aber immer noch "Dein Ding", wenn Du zu ner Prüfung kommst, mit sowas...

ichdereric 15.01.2017 13:14

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Ach ja, und für alle "Wir wollen doch nur wissen, ob das technisch möglich ist, und nicht ob man das darf..."-Fragenden...
Das kommt drauf an... Bei Begrenzung durch den Gasweg, braucht man eigentlich nur Werkzeug, daß das Teil ausbaut. Mit Drosselung per Mapping ist das dann schon schwieriger. Teilweise müssen auch Zündschlüssel umprogrammiert werden.
Je nach Hersteller muß auch zusätzlich der Lufteinlaß geändert werden.
Und das gilt für Fahrzeuge mit Einspritzanlage. Wer noch ein Fahrzeug mit Vergaser hat, muß den Vergaser "umrüsten".
Mit einem Schalter, der das alles bewerkstelligt, wird´s da wohl schwierig...;)

Ronin 15.01.2017 13:18

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122260)
ich wollte nur was wissen und nicht dazu beitragen das man sich schnippisch anderen gegenüber äußert.

Wie es in den Wald hineinschalt usw.
Wen ich was frage und es hängt noch was mit dran sollte man lieber froh sein das ein andere darauf hinweißen.

[quote=holtermann;122260]
So nun aber Schluss hier

Zitat:

Zitat von frankie303 (Beitrag 122254)
Könnten nicht mal alle, die zur Frage des TE nichts sachlichen beizutragen haben, die Finger von der Tastatur lassen?
Bis jetzt fünf Antworten, und keiner bezieht sich auf die Frage: "...ist es möglich...?"
Nicht: "...ist es rechtlich zulässig...?" oder "...ist es sinnvoll...?"
Authomas hat das auch erkannt. Hat zwar nur nochmal die Frage wiederholt, diese aber wenigstens richtig verstanden.
He, ihr Nasenbohrer, macht ihr das in RealLife auch so? Einfach mal losplappern, und hinterher überlegen?

Und was willst du jetzt, selbst trägst du doch auch nix zur Sache bei, also halt den Ball mal schön selber Flach.
Und sorry aber wen einer eine so verantwortungsvollen Job hat sollte man doch wohl denken das ihn der Schutz seiner Kunden am Herzen liegt und nicht nur sein eigener Geldbeutel, daher sind solche Infos eigendlich für einen verantwortungsvollen Fahrlehrer doch sehr interessant.
Und ja im "RealLife" (wo sind wir hier in nem MMO, hier geht es um Sachen im RealLife um bei der Wortwahl zu bleiben), sage ich Leuten auch wen was illegal ist.
An deiner Stelle würde ich deinen eigenen Rat mal selbst befolgen, erst denken dann Schreiben.
Und die Forderung nach Sachlichkeit ist nach dem Text ja wohl auch ein Witz gewesen oder?
Aber egal was will man von einem erwarten der nicht ohne Beleidigend zu werden seinen Standpunkt vertreten kann.

frankie303 15.01.2017 17:27

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Ich entschuldige mich für den "Nasenbohrer".


Gruss Frankie


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Jürgen 16.01.2017 17:34

AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben
 
Zitat:

Zitat von holtermann (Beitrag 122240)
Hallo zusammen.

Ich bin als Fahrlehrer unterwegs und möchte mir ein neues Fahrschulmotorrad kaufen.
Ich möchte aber nur ein Motorrad für beide Klassen (A und A2) haben.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit ein Klasse A Motorrad durch umlegen eines Schalters (Schlüssel o.ä) zu entdrosseln ?

Ich denke, wenn ja dann nur durch eine elektronische, oder ?

Über brauchbare Vorschläge wäre ich dankbar.


DLzG Thorsten

machen lässt sich alles ...... Problem ist nur die Freigabe, das es auch eine Zulassung bekommt ;);)

Die Leistungsbeschränkung geht auch per Schalter, wird ja von vielen Herstellern schon gebaut ....
viele haben schon die 3 Fahrstufen im Programm .... Nass-Normal-Sport ..... (Helferlein)

Gruß Jürgen :cool:


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