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  #1  
Alt 22.11.2015, 19:28
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: bei Ascheberch (Aschaffenburg)
Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard Motorradanhänger und B Führerschein

Vielleicht kann mir da einer etwas auf die Sprünge helfen ob ich die Sache richtig verstanden habe.
Bin bis jetzt immer nur Anhänger mit einem Motorrad gefahren und da bin ich immer unter 750kg geblieben.

Auto
Im Schein:
Leermasse 1482kg
(tech. zugl. Gesamtmasse 1973kg)
Angabe Hersteller:
max. zuläs. Gespanngewicht 3560kg

Motoräder
Leermasse 2x 252kg
(tech. zugl. Gesamtmasse 2x 460kg)

Beispiel Hänger (Angaben von der Homepage)

Gesamtgewicht 1300kg (wird tech. zugl. Gesamtmasse sein)
Nutzlast 880kg (bedeutet der Anhänger wiegt 420kg)
Also die 750kgRegelung mal außer Acht gelassen, ich darf mit dem normalen B ein Gespann fahren das unter 3500kg liegt, wobei der Anhänger + Ladung nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf.
Das würde in meinem Fall bedeuten die Abhängelast darf die 1482kg nicht überschreiten.

Ich rechne also so:
2x252kg + 420kg + 1482kg + Gepäck = 2406
kg + Gepäck

Passt das oder hab ich da einen Denkfehler drin?

Ach und ergänzend muss ich noch sagen der B Schein ist aus dem Jahr 2000.

Geändert von Ronin (22.11.2015 um 19:32 Uhr).
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  #2  
Alt 22.11.2015, 19:48
Benutzerbild von Bredi
Blümchenpflücker
 
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Beiträge: 2.464
Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Boah so viele Zahlen
Als erstes schaue ich immer in den Fahrzeugschein........da steht die Anhängelast ungebremst und gebremst drinne, die darfst du bis zu10% überschreiten........ ohne Ärger zu bekommen.
Der Anhänger darf 1300 Kg mit den Krads wiegen........macht ein Gesamtgewicht Auto.....inkl. Gepäck 1972 Kg ........von 3273 Kg..........
Da dein Auto schon ein Leergewicht von 1482 Kg hat.......gehe ich davon aus das der die 1300Kg schleppen darf.........wenn ja.......ist alles gut
__________________
--Munter bleiben--
--Gruß Jens--
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  #3  
Alt 22.11.2015, 20:01
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Also, daß die zul. GM des Anhängers nicht höher sein darf als die Leer-M des Zugfahrzeuges gilt nicht mehr (aber schön, daß Du es Dir gemerkt hast...).
Es gilt nur noch:
Entweder zul.GM des Anhängers bis 750 kg,
oder wenn die zul.GM des Anhängers über 750kg:
zul.GM/Anhänger + zul.GM/Zugfahrzeug = nicht über 3,5 t

Dein Beispiel: 1300 kg + 1973 kg = 3273 kg
Du darfst also mit B den Anhänger mit Deinem Zugfahrzeug ziehen.
Ich hoffe Du kannst kg in t umrechnen...
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  #4  
Alt 22.11.2015, 20:06
Benutzerbild von Ronin
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Ich hasse den Fahrzeugschein bis man da was findet Horror.
Gebremst 1600kg /Ungebremst 740kg.
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  #5  
Alt 22.11.2015, 20:10
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Eric nein aber da habe ich ja schon mal ne neue Thread Idee, "Wieviel t sind 3273kg"

Heist das der Anhänger darf auch schwerer sein wie das Auto solange man die 3,5t nicht erreicht?
Da es diesen Hänger auch als 1500er Version gibt.
Wobei da ist ja die GM auch wieder kleiner da ja die Leermasse nicht mehr berücksichtigt wird.
__________________
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Geändert von Ronin (22.11.2015 um 20:14 Uhr).
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  #6  
Alt 22.11.2015, 20:20
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
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Ach ja, wenn Dein Anhänger 1300 kg schwer sein darf, und Du die zwei Motorräder mitnimmst, mußt Du nur 2x 252 kg rechnen, also 504 kg. Das zur Leermasse des Anhänger adiert, und dann sollten die 1300 kg nicht überschritten sein. Hat aber nix mit Deinem Führerschein zu tun, sondern mit den technischen Bedingungen des Anhängers.

Dein Beispiel: 504 kg + 420 kg = 924 kg
Kannst also theoretisch noch 376 kg Gepäck aufladen. Aber dann zieht Dein Auto nicht mehr richtig. Wenn Du die zul.GM des Anhängers voll ausnützen willst, gehört der Anhänger an einen Transporter mit ordentlich Power. Aber dann darfst Du ihn nicht mehr fahren.
Ich würde Gepäck, so weit es geht, im Zugfahrzeug verstauen. Dann quält sich der Motor nicht so, und verbraucht auch nicht so viel.
Ich geh etz mal von nem normalen Mittelklasse-PKW aus, und der ist mit gut 900 kg mehr als beschäftigt.

Darf das Zugfahrzeug das auch ziehen?
Ja, wenn Du als Anhängelast mindestens diese Zahl im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges stehen hast. Es wird unterschieden, ob gebremst, oder ungebremst. Schau in die Sparte "gebremst".
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  #7  
Alt 22.11.2015, 20:24
Benutzerbild von ichdereric
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Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Eric nein aber da habe ich ja schon mal ne neue Thread Idee, "Wieviel t sind 3273kg"

Heist das der Anhänger darf auch schwerer sein wie das Auto solange man die 3,5t nicht erreicht?
Da es diesen Hänger auch als 1500er Version gibt.
Wobei da ist ja die GM auch wieder kleiner da ja die Leermasse nicht mehr berücksichtigt wird.
Also, 1500 kg + 1973 kg = 3473 kg Darfst fahren, und mit Deinem Auto (Anhängelast 1600 kg) auch ziehen. Aber, was wollt Ihr mitnehmen...? Oder willst auswandern?

Geändert von ichdereric (22.11.2015 um 20:29 Uhr).
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  #8  
Alt 22.11.2015, 20:25
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Gepäck kommt ins Auto, Hänger ist rein für die Bikes.

Zur frage ob ich ziehen darf, da hatte ich schon was zu geschrieben:
Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Ich hasse den Fahrzeugschein bis man da was findet Horror.
Gebremst 1600kg /Ungebremst 740kg.
Das Auto sollte genug Power haben um locker was weg zu ziehen.
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  #9  
Alt 22.11.2015, 20:28
Benutzerbild von Ronin
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Zitat:
Nein, Du wirst keinen Pkw finden, der eine höhere Anhängelast hat, als wie seine Leermasse. Transporter von Fiat ausgeschlossen... Ist also technisch bedingt.
Ahh gilt das dann aber nur für ungebremst?
Den im Schein stehen gebremst bei mir ja mehr als die Leermasse.
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  #10  
Alt 22.11.2015, 20:30
Benutzerbild von ichdereric
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Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Ahh gilt das dann aber nur für ungebremst?
Den im Schein stehen gebremst bei mir ja mehr als die Leermasse.
Habs editiert. Bitte neuen Beitrag lesen. Denkfehler...
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  #11  
Alt 22.11.2015, 20:40
Benutzerbild von Ronin
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Es geht bei dem 1500er Hänger weniger um das Gewicht falls du das meinst, mit dem was willst du alles mitnehmen, die Bikes sind sehr breit da will ich nur für den Notfall wissen ob ich auch den etwas breiteren Hänger nehmen könnte.

Aber danke deiner Ausführung, bin ich jetzt schlauer und muss mir dann keine Sorgen machen, danke dafür.
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  #12  
Alt 22.11.2015, 20:50
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Kein Ding... Aber wenn Du den Anhänger noch nicht hast, dann probier das Beladen erst mal beim Händler. Ich hab auch die Erfahrung gemacht, daß die Verzurrpunkte unterschiedlich sein können. Daher klären, ob es für Eure Motorräder paßt, ohne etwas wegschrauben zu müssen, und ohne, daß ein Ständer auf dem Radkasten aufliegt. Das ist besonders beschissen...
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  #13  
Alt 23.11.2015, 08:37
Benutzerbild von WorldEater
Vorfahrer
 
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Ort: Hanau
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Beiträge: 1.955
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Ronin, für alle Anhänger über 750kg brauchst Du aber Klasse BE.
Mit B kannst Du nur die 750kg Hüpferle fahren.

Wenn's preislich und Führerscheintechnisch passt, dann würde ich, ehrlich gesagt. Einen Hänger mit normaler Ladefläche nehmen und den entsprechend zum Motorradhänger aufrüsten.
Mit Vorderradwippe, evtl. noch ne Schiene, was aber mit Wippe vermutlich nicht mehr nötig ist.
Und die Verzurrpunkte kann man dann selbst an die passenden Stellen montieren.
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Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig...

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  #14  
Alt 23.11.2015, 08:49
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Zitat:
Zitat von WorldEater Beitrag anzeigen
Ronin, für alle Anhänger über 750kg brauchst Du aber Klasse BE.
Mit B kannst Du nur die 750kg Hüpferle fahren.
Wenn Du meinen Ausführungen in diesem Thread nicht glaubst, einfach mal selber *tschuldigung daß da wieder darauf hingewiesen wird* eine Suchmaschine bedienen. Dann wirst Du schnell selber wissen, daß das mit dem "nur" nicht stimmt.
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  #15  
Alt 23.11.2015, 09:37
Benutzerbild von franzosenschraubaer
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Kronshagen
Motorrad: KAWASAKI GPZ 1000 rx
Beiträge: 209
Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Moin,

also nun möchte ich,als angehender Fahrlehrer auch meinen Senf dazu geben.[emoji4] Mit nur B darf man Kombinationen aus Zugfahrzeug + Anhänger fahren bis zu einem max Gewicht von 3,5 to.
Sollte das nicht reichen kann man den B96 machen und darf dann eine Kombination bis max 4,250 to fahren.

Darüber hilft nur noch BE, den hiermit darfst Du Anhänger bis zu einer zGG von 3,5 to ziehen. Wenn Dein Zugfahrzeug den die 3,5to ziehen darf. Also z.B BMW X5 mit großem Pferdeanhänger und zwei Gäule drauf geht nur mit BE.

Also wenn es Technisch zugelassen ist, darfst Du den 1.5to Hänger ziehen wenn Du in der Gesamt Masse der Fahrzeugekombination in den 3.5to bleibst.

Gruß Matthias

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