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  #1  
Alt 11.03.2009, 15:32
Sozius
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 4
Standard Drossel und Rechtliche Folgen

Hallo Zusammen,

Ich habe vor ca einem halben Jahr meinen Motorrad führerschein gemacht und bin leider an die 25kw grenze gebunden. Nun ist mir das leider zu langsam und ich spiele mit dem gedanken die drossel trotz eintragung raus zu nehmen.

Nun wäre meine Frage, welche konsequenzen würden mich dabei erwarten, sollte ich doch dabei erwischt werden ?

Bisher wüsste ich nur den Paragraphen (nummer habe ich grade nicht zur hand) "Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet" was 50€ und einen punkt geben würde und bzw oder § 21 StVG fahren ohne fahrerlaubnis.

Würde mich freuen, wenn ihr mich da fundiert aufklären würdet, dafür danke ich schon einmal im vorraus!

P.S. Bitte keine predigten darüber, dass es nicht erlaubt ist oder mich und alles gefährde, dessen bin ich mir bewusst, danke.
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  #2  
Alt 11.03.2009, 17:58
Benutzerbild von Blue
D'oh!
 
Registriert seit: 26.02.2009
Ort: zu hause
Beiträge: 217
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Kannste dir doch selber im Bußgeldkatalog nachschlagen.
1. Fahren ohne Führerschein
2. Fahren ohne Betriebserlaubnis
3. Fahren ohne Versicherungsschutz
Die Versicherung wird zwar ziemlich sicher im Schadenfall zahlen aber das Geld von dir wieder holen. Könnte auch Probleme geben, wenn du irgendwann mal wieder ne KFZ Versicherung abschliesen willst.
Haste dir § 21 StVG mal näher angesehn? Ganz schön fett die mögl. Strafe.
__________________
Gruß René
_________________________________
Drosseln sind Vögel! Sie in ein Motorrad zu stecken ist Tierquälerei!

Geändert von Blue (11.03.2009 um 18:56 Uhr).
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  #3  
Alt 11.03.2009, 18:22
Benutzerbild von MT-Rudi
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 03.01.2009
Ort: Mecklenburg
Beiträge: 50
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von Blue Beitrag anzeigen
Kannste dir doch selber im Bußgeldkatalog nachschlagen.
1. Fahren ohne Führerschein
2. Fahren ohne Betriebserlaubnis
3. Fahren ohne Versicherungsschutz
Die Versicherung wird zwar ziemlich sicher im Schadenfall zahlen aber das Geld von dir wieder holen. Könnte auch Probleme geben, wenn du irgendwann mal wieder ne KFZ Versicherung abschliesen willst.
Haste dier § 21 StVG mal näher angesehn? Ganz schön fett die mögl. Strafe.

so ist es blue! richtig argumentiert.


__________________
Allwetterfahrer
Alltags: L200
Urlaub: Teilintegrierter Eriba
Freizeit: MT-01
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  #4  
Alt 12.03.2009, 00:26
Benutzerbild von Hawkwind
Kanalratte
 
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Oberhausen
Beiträge: 813
Hawkwind eine Nachricht über AIM schicken
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Fehlt noch der vorsätzliche Versicherungsbetrug
__________________
Gruß
Felix
Ich fahr Mopped, weil ich kein Fahrrad hab
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  #5  
Alt 12.03.2009, 21:01
Benutzerbild von Marc99
Fahranfänger
 
Registriert seit: 01.02.2009
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 75
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Stell Dir mal vor Du fährst jemanden unverschuldet übern Haufen. Beispiel ein Kind, welches über die Straße rennt. Ist das Kind dann schwer verletzt bspl. Querschnittsgelähmt etc. kommen dann Kosten auf dich zu die in die Millionen gehen. Normaler Weise würde die Versicherung den Schaden übernehmen bis 100 Millionen EUR oder so je nach Versicherung. Da Du aber ohne Drosselung unterwegs bist zahlt die Versicherung kein Cent, Du wirst auf den Kosten dein Leben lang sitzen bleiben und wohl unter der Brücke landen....Überleg es Dir gut. 2 Jahre gehen schnell vorbei und Du kannst dich freuen wenn sie um sind!
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  #6  
Alt 13.03.2009, 06:56
Benutzerbild von GSX-Matze
Fahrlehrer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Winsen/Luhe
Beiträge: 1.764
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

LASS DAS BLOß SEIN!!!
Unfälle passieren immer,wenn man sie nicht gebrauchen kann!Reiß dich zusammen und fahr 2Jahre und dann ist alles gut...
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  #7  
Alt 31.03.2009, 14:25
Benutzerbild von franky72
Fahranfänger
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Witten
Beiträge: 94
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Will jetzt hier kein neues Thema aufmachen. Wie sieht das Überhaupt aus mit dem Drossel ausbauen? Wenn man das selber macht, bekommt man das dann vom TÜV eingetragen oder, muss man die Drosseln von der Werkstadt entfernen lassen?
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  #8  
Alt 31.03.2009, 14:36
Benutzerbild von GSX-Matze
Fahrlehrer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Winsen/Luhe
Beiträge: 1.764
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von franky72 Beitrag anzeigen
Will jetzt hier kein neues Thema aufmachen. Wie sieht das Überhaupt aus mit dem Drossel ausbauen? Wenn man das selber macht, bekommt man das dann vom TÜV eingetragen oder, muss man die Drosseln von der Werkstadt entfernen lassen?
Bekommst du ohne Probleme eingetragen,genauso wenn dir ein Endschalldämpfer selber anbaust
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  #9  
Alt 31.03.2009, 17:31
Benutzerbild von franky72
Fahranfänger
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Witten
Beiträge: 94
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Ja super, dann werde ich mal die Tage ein wenig schrauben.
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  #10  
Alt 10.04.2009, 21:51
Fahranfänger
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 63
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

mach es doch einfach mal.musst dann aber auch berichten was passiert ist wen dich die bullen erwischen .aber dann nicht nach meinungen fragen.
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  #11  
Alt 14.04.2009, 15:49
Benutzerbild von GSX-Matze
Fahrlehrer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Winsen/Luhe
Beiträge: 1.764
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Fahrzeugstillegung,Führerschein weg,ordentlich bezahlen...na die Saison kann sich dann lohnen.
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  #12  
Alt 23.04.2009, 21:40
Benutzerbild von franky72
Fahranfänger
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Witten
Beiträge: 94
Standard AW: Drossel und Rechtliche Folgen

Ich habe diese Woche an meiner GSX 600F BJ 94 die Drossel raus nehmen lassen( eigentlich wollte ich sie selber raus basteln aber, da es bei der 600f mehrere Arten der Drosselung gibt hab ich gedacht, bring ich sie mal in die Werkstadt. Eigentlich sollte die Leistung von 34PS auf 86PS gesteigert werden ich habe dann mal heute mein Bike wider aus der Werkstadt abgeholt und dann mal auf die Autobahn um Probefahrt zu machen meine Suzi bringt von der Höchstgeschwindigkeit jetzt nicht mehr wie vorher nämlich 160km/h etwas wenig finde ich. Von der PS Leistung ist auch nicht besser. Der Hammer war dann noch als ich zur Werkstadt gegangen bin um mein Bike abzuholen sagte mir der Schrauber, sein TÜV man habe die Entdrosselung nicht in die Zulassung eingetragen bekommen weil, ihm fehlte die Schlüsselnummer. Also bin ich nach der Werkstadt zuerst zum TÜV dann zum Straßenverkehrsamt und anschließend noch zur Versicherung. Ich bin der Meinung wenn ich mein Bike schon in die Werkstadt bringe um sie zu Entdrosseln dann sollte sich die Werkstadt auch darum kümmern dass, das alles so in die Papiere eingetragen wird wie es sein soll.
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