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#1
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![]() ich habe mir eine Drossel (Gasschieberbegrenzung im Vergaser) eingebaut. Alles tip-top. Nun fuhr ich heute zum TÜV als Vorarbeit fürs Eintragen bei der Zulassungsstelle. Der wollte eine Bestätigung von der Werkstatt, dass die Drossel vernünftig eingebaut ist. Nunja - hab ich natürlich nicht. Ich dachte das Motorrad kommt auf den Prüfstand oder so. Stattdessen erklärte man mir, dass die 34,90 Gebühren nur für das Sichten des Werkstattdokuments, einen groben Blick aufs Motorrad und ein wenig Druckertinte für die Bestätigung reicht. Weiss von euch jemand was ich nun machen soll? Möchte ungern in die Werkstatt - die Kosten wollte ich mir ja sparen. Prüft der GTÜ, KÜS oder so vielleicht, so dass ich mir die Teilzerlegung nochmal - sparen könnte? Danke!! Grüße Tobias |
#2
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Meine WS hat nen Prüfstand, damit könntest du die Drosselung zwar nachweisen jedoch würde dich das auch um die 30 € kosten. Ganz große Geldmache ![]()
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
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