Zitat:
Zitat von libby117 ich habe mir jetzt am freitag eine ungedrosselte motorrad gekauft
und jetzt will ich sie drosseln lassen und beim tüv eintragen.
die frage ist jetzt wenn ich es selber mache der wie jetzt in diesen fall ein kumpel von mir der sich sehr gut auskennt es macht, darf ich mit der gedrosselte motorrad zum tüv fahren und die drosselung eintragen oder muss ich anderst dahin bekommen?
habe auserdem gehört das die werkstätte eine bestetigung mitgeben das sie gedrosselt ist und es damit ok ist zum tüv zu fahren oder andere sogar es bei der werkstadt eintragen lassen. ausererdem ist das motorad noch auf den verkaufer versichert und will das erst versichern wenn die gedrosselt ist das es warscheinlicher günstiger wird oder hat es keine auswirkungen auf die versicherung? |
Hallo Libby, so viel ich weiß du brauchst auf alle Fälle einen Werkstatt-Nachweis über den Einbau....

Es gibt aber auch die Teile zum Selbsteinbau zu Kaufen mit Beleg zum Gutachten wo auch schon die Fz.ID-Nr eingetragen ist...........der TÜV reagiert da unterschiedlich...mache geben ihr OK..andere bestehen auf dem Werkstatt-nachweiß .....

Fahren darfst du das Bike erst nach dem TÜV-Segen....bzw nach der Eintragung auf der KFZ-Stelle........sonst ist es fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.........
Gruß Jürgen