Zitat:
Zitat von ichdereric An einigen Tankstellen ist das Betreten des Verkaufsraums mit angezogenem Helm verboten. Gibt es einen juristischen Hintergrund auf was sich dieses Verbot stützt? Mich interessieren juristische Fallbeispiele, bzw. eventuelle Quellenangaben (Internet hat mir nix herausgerückt), oder evtl. auch wo ich das herausfinden kann, ohne einen Rechtsanwalt zu bezahlen (Nein, keine Angst, es droht kein akuter Handlungsbedarf...  ). |
Die Beantwortung dieser Ausgangsfrage besteht hier wohl nur darin, dass das Tragen eines Motorradhelms in Tankstellen bzw. auf dem Gelände der Tankstelle in keinem Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Das Helmverbot der Tankstellen stützt sich allein auf das Hausrecht des Betreibers, wenn nicht sogar auf Nichts (wie z.B. Geld für Toilettennutzung zu verlangen, was so nicht zulässig aber üblich ist). Sollte es deswegen zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, wird wohl im Einzelfall entschieden ... oder die Klage wegen Nichtigkeit abgewiesen ...
Zur genaueren Klärung wäre es vielleicht interessant beim Justizministerium o.ä. Stellen nachzufragen.
Hat ma wer die Nummer der Angie?

