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#1
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An einigen Tankstellen ist das Betreten des Verkaufsraums mit angezogenem Helm verboten. Gibt es einen juristischen Hintergrund auf was sich dieses Verbot stützt? Mich interessieren juristische Fallbeispiele, bzw. eventuelle Quellenangaben (Internet hat mir nix herausgerückt), oder evtl. auch wo ich das herausfinden kann, ohne einen Rechtsanwalt zu bezahlen (Nein, keine Angst, es droht kein akuter Handlungsbedarf... ![]() Was mir relativ Schnuppe ist, sind Aussagen, wie es jeder Einzelne handhabt, bzw. was er dazu denkt, wie es Andere handhaben. Auch bin ich nicht an Vorträgen über vermeintliche Moralvorstellungen und Anstand interessiert. Auch der ach so weise Tip "Mach´s halt, und gut is´ es..." wird hier nicht gesucht. Es geht hier rein um die rechtliche Seite, sonst nichts. Ihr könnt´ natürlich einen extra Thread eröffnen, um Eurem Rechtsverständnis und Euren Ansichten Luft machen... ![]() Ich habe vor allem extra deswegen darauf hingewiesen, was ich genau nicht lesen möchte, weil ich bereits das Internet durchforstet habe, und dies anscheinend ein Thema ist, an dem sich die Gemüter schnell erhitzen, selbst in vermeintlich sachlichen Foren. Da dies aber die Kernfrage nicht beantwortet, bin ich daran nicht interessiert. |
#2
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Ich hätt mir das jetzt damit erklärt http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot Aber so richtig passt das nicht zu dem Sachverhalt
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#3
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Nein, das greift da leider nicht (Wäre auch zu einfach gewesen...). In anderen Foren wurde dabei darauf hingewiesen, daß sich das Vermummungsverbot besonders auf Demos bezieht, um Straftäter zu verfolgen. Da ich mit einem Geldschein in der Hand, meine offensichtliche Zahlungsbereitschaft signalisiere, eigentlich irrelevant. Auch der Verweis auf AGBs, oder Hausrecht des Pächters, konnten nicht in Einklang mit Vermummung aus religiösen Gründen, oder auch der Grundsatzvermutung einer Straftat bei Nichtabsetzen des Helmes gebracht werden. Auch nicht in wie weit der Motorradfahrer diesbezüglich evtl. diskriminiert, oder wenigstens diskreditiert wird. |
#4
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Soweit mir bekannt ist gibt es keinen juristischen Hintergrund. Die Besitzer/Pächter Nutzen nur ihr Hausrecht. Ich schätze, dass dies auch nur gemacht wird aufgrund der Wahrscheinlichkeit überfallen zu werden und durch das Tragen des Helms nicht in der Lage zu sein das Gesicht zu erkennen. Eine gesetzliche Pflicht besteht allerdings nicht. Wobei man natürlich noch VOR dem Tanken, am besten direkt an der Zapfsäule, darauf aufmerksam machen müsste, da man sonst behaupten könnte davon nichts gewusst zu haben. Trotzdem bleibt dem Tankstellenbetreiber sein Hausrecht. Im schlimmsten Fall kommt die Polizei, ihr müsste den Helm abnehmen und der Betreiber wird gebeten einen ordentlichen Aushang zu machen. Zum Thema Vermummungsverbot: Vermummungsverbot gilt nur bei Versammlungen oder Demonstrationen. Eine Untermauerung hier: Muss man den Helm abnehmen, wenn man eine Tankstelle betritt? ? LawBike.de |
#5
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@Gerbel: Das habe ich auch gelesen. Und ich habe gelesen: "Um auf die eingangs gestellte Frage einzugehen: Nein. Es ist wohl eher eine Frage des Anstands." Es wird auch darauf hingewiesen, daß der Pächter mir darauf hin kein Benzin verkaufen muß. Aber, wenn er mich daran nicht hindert, bzw. ich den ausgehängten Zettel erst beim Hineingehen entdecke, z.B. an einer elektr. Schiebetür, klappt das ja irgentwie nicht. Daß die Polizei kommt, habe ich aus diesem Artikel auch nicht erkennen können. Ich habe aber woanders gelesen: Wer ohne Grund bestellt, bezahlt. Ob das Finanzielle dann widerum vom Helmträger zurück gefordert werden kann, stand da natürlich nicht, und ist dann leider wüst ausgeartet... Was habe ich überlesen? Ich hab´ etz auch mal die betreffende Mineralölgesellschaft angeschrieben, was die dazu meint. |
#6
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Also mein Cousin ist Pächter einer sehr grossen Aral Tankstelle, die in den letzten Jahren mehrfach überfallen wurde. Der Höchstsatz an gestohlenem Geld lag bei knapp 24.000 Eur. Heutzutage wird jeder Kunde der die Tankstelle betritt, auf Videoband aufgezeichnet. Dies ist mit Helm nicht erkennbar möglich. Aus demselben Grund ist auch hier im Ort an der Volksbank ein entsprechender Hinweiss, die Filiale nicht mit Helm zu betreten. Dies ist der einzige mir bekannte Grund. Ob der rechtlich haltbar ist, weiss ich aber nicht. lg Sandra ![]()
__________________ 4 wheels moves the body, 2 wheels moves the soul ![]() |
#7
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@Sandra: Ja, dieser Grund wird auch im Netz an erster Stelle aufgeführt. Dagegen sprechen aber psychologische Hintergründe bei einem Überfall (z.B. jemanden mit einer Waffe nicht noch mehr zu reizen), und kein konkreter Zusammenhang zwischen Motorradfahren, und Ausübung einer Straftat, und daß man niemanden zum Straftäter aufgrund seines Äußeren erklären darf. Vielleicht kann Dein Cousin Dir nähere Auskunft geben? |
#8
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Edit sagt: Mich interessiert in diesem Zusammenhang auch, ob Dein Cousin diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat, mit Motorradfahrern, die den Helm auf lassen, z.B., ob zur Bezahlung tatsächlich die Polizei angerückt ist.
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#9
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Ich stimme Dir absolut zu was den Zusammenhang zwischen Aussehen und Beabsichtigen einer Straftat angeht..schliesslich ist ja auch nicht jeder langhaarige Muslime gleich ein Bombenleger...ich finde eher den Zusammenhang Tankstelle - Benzin - Motorräder - Motorradfahrer (=Kunde) - Motorradhelm völlig normal...bin gestern auch mit Helm in die Tanke, allerdings Klapphelm und hochgeklappt..... Die andere Seite ist das z. B. Bankangestellte die schonmal Opfer eines Überfalls wurden, direkt Unwohlsein empfinden wenn ein Helmträger die Filiale betritt, die sind halt dann traumatisiert. Mein Cousin sagt dass die Überfälle zum Teil mit Sturmhauben auf Video verzeichnet waren aber auch durchaus Integralhelme mit getöntem Visier darunter waren. Die Polizei hat er noch nie gerufen, aber er lässt sein Personal Helmträger auffordern, den Helm abzunehmen, so wie Besucher in einer jüdischen Synagoge gebeten werden, Knie und Ellenbogen zu bedecken und in einer katholischen Kirche kein Hut getragen werden soll. (ich bin übrigens in Israel aus einer Synagoge rausgeflogen weil ich mit Ärmellosem Top und Rock dort reinkam....wusste ich nicht.....kein Anstand, die Sandra, ts ts.... ![]() Gesetzlich ist da nix verankert denke ich, Motorradhelme zählen zur Schutzkleidung und fallen nicht unter das Vermummungsverbot, aber manchen Angestellten macht es halt Angst. Mein Cousin stellt auch für die Nachtschicht keine Frauen mehr ein. Aus Sicherheitsgründen. Aber die Polizei würde er nicht holen lassen wenn ein Biker mit Helm reinkommt.Hier in der Tanke vor Ort ist das auch kein Problem, da geh ich immer mit Helm rein.Liegt wohl auch an der Toleranz des jeweiligen Pächters. lg Sandra
__________________ 4 wheels moves the body, 2 wheels moves the soul ![]() Geändert von DängelDängel...beinhart (07.04.2014 um 15:59 Uhr). |
#10
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@Lui: Zitat:
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#11
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Oder man hat einfaćh einwenig Anstand und denkt nicht immer nur an sich selbst. Und wem die Zeit fehlt den Helm abzusetzen, dem ist nicht mehr zu helfen, da er auf die Gefühle der anderen Tritt. Du möchtest mit sicherheit auch nicht mit jemanden Reden, der die ganze Zeit hinter seinem Helm versteckt ist. Wie sagt man? Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch niemanden anderen zu. Aber unsere Welt ist ja mittlerweile leider zu einer EGO Welt motiert. Helfen? Nein danke... Verständnis für andere? Nö gibt es nicht mehr... |
#12
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@ Forster, danke. Ich habe keine Ahnung, warum man so auf diesem Thema rumreitet und nicht verstehen will, dass man den Helm abnimmt. Hast du ein Problem, Haarausfall, oder so??? Nimm einfach die Mütze ab, oder wie gesagt, fahre nicht Mopped. Vielleicht auch drei Augen? Oder zwei Nasen? Ich weiß nicht, was dein Problem ist? Greg
__________________ Immer mit der Ruhe und einem Tee... ![]() |
#13
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![]() Zitat:
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#14
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![]() Dann sollte sich der TE mal selbst daran halten. Denn sonst muss er damit rechnen, dass auch andere dieses mitmachen...
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#15
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![]() Zitat:
Ich habe mich nicht dazu geäußert, wie ich es generell handhabe, noch was ich davon halte, wie es Andere handhaben. Daß ich den Vorfall vom Sonntag zur Sprache brachte, stand im Zusammenhang mit dem davor Geschriebenen. Ich habe auch Niemanden Vorträge über deren Anstand, oder meinen Moralvorstellungen gehalten. Und ich habe auch Niemanden dazu aufgefordert, seinen Helm aufzubehalten. Darum verstehe ich jetzt Deinen Einwand nicht. Aber warum drückst Du nicht auf den Button "Neues Thema", und führst dort Deine Gedanken näher aus. Zur Kernfrage dieses Threads tragen sie leider nicht bei. |
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