Zitat:
Zitat von Opa Es handelt sich ja hierbei um Hausrechte die der Pächter oder Besitzer versucht umzusetzen ..... 
gesetzliche Grundlagen gibt es dafür nicht ...
Gruß Jürgen  |
Die Frage ist ja, ob er das Hausrecht umsetzen darf. Aber ich habe noch keine Antwort von der betreffenden Mineralölgesellschaft.
Mir geht es vorallem um folgendes Szenario, daß eben beide Parteien auf ihrem vermeintlichen Recht beharren, und es zu einer Eskalation kommt. Da bereits in anderen Foren die Vertreter der "Helmabnahmepflicht" durchaus dem Pächter auch strafbare Handlungen zugesprochen haben, weil ein Motorradfahrer sein Hausrecht verletze (Im besagten Fall ging es um den Gebrauch einer Schrottflinte... ), halte ich es durchaus für ein brisantes Thema. Ich hatte gestern einen Teenager auf 450 Euro-Basis vor mir, die nicht weiter nachgebohrt hat, nachdem sie von mir eine dumme Antwort bekommen hat, auf den Hinweis an der Türe. Was aber, wenn jemand mit höherem Durchsetzungswillen vor mir steht?Da möchte ich dann doch meine Rechte kennen.