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  #1  
Alt 22.11.2015, 19:48
Benutzerbild von Bredi
Blümchenpflücker
 
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Boah so viele Zahlen
Als erstes schaue ich immer in den Fahrzeugschein........da steht die Anhängelast ungebremst und gebremst drinne, die darfst du bis zu10% überschreiten........ ohne Ärger zu bekommen.
Der Anhänger darf 1300 Kg mit den Krads wiegen........macht ein Gesamtgewicht Auto.....inkl. Gepäck 1972 Kg ........von 3273 Kg..........
Da dein Auto schon ein Leergewicht von 1482 Kg hat.......gehe ich davon aus das der die 1300Kg schleppen darf.........wenn ja.......ist alles gut
__________________
--Munter bleiben--
--Gruß Jens--
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  #2  
Alt 22.11.2015, 20:01
Benutzerbild von ichdereric
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Standard AW: Motorradanhänger und B Führerschein

Also, daß die zul. GM des Anhängers nicht höher sein darf als die Leer-M des Zugfahrzeuges gilt nicht mehr (aber schön, daß Du es Dir gemerkt hast...).
Es gilt nur noch:
Entweder zul.GM des Anhängers bis 750 kg,
oder wenn die zul.GM des Anhängers über 750kg:
zul.GM/Anhänger + zul.GM/Zugfahrzeug = nicht über 3,5 t

Dein Beispiel: 1300 kg + 1973 kg = 3273 kg
Du darfst also mit B den Anhänger mit Deinem Zugfahrzeug ziehen.
Ich hoffe Du kannst kg in t umrechnen...
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  #3  
Alt 22.11.2015, 20:20
Benutzerbild von ichdereric
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Ach ja, wenn Dein Anhänger 1300 kg schwer sein darf, und Du die zwei Motorräder mitnimmst, mußt Du nur 2x 252 kg rechnen, also 504 kg. Das zur Leermasse des Anhänger adiert, und dann sollten die 1300 kg nicht überschritten sein. Hat aber nix mit Deinem Führerschein zu tun, sondern mit den technischen Bedingungen des Anhängers.

Dein Beispiel: 504 kg + 420 kg = 924 kg
Kannst also theoretisch noch 376 kg Gepäck aufladen. Aber dann zieht Dein Auto nicht mehr richtig. Wenn Du die zul.GM des Anhängers voll ausnützen willst, gehört der Anhänger an einen Transporter mit ordentlich Power. Aber dann darfst Du ihn nicht mehr fahren.
Ich würde Gepäck, so weit es geht, im Zugfahrzeug verstauen. Dann quält sich der Motor nicht so, und verbraucht auch nicht so viel.
Ich geh etz mal von nem normalen Mittelklasse-PKW aus, und der ist mit gut 900 kg mehr als beschäftigt.

Darf das Zugfahrzeug das auch ziehen?
Ja, wenn Du als Anhängelast mindestens diese Zahl im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges stehen hast. Es wird unterschieden, ob gebremst, oder ungebremst. Schau in die Sparte "gebremst".
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  #4  
Alt 22.11.2015, 20:06
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Ich hasse den Fahrzeugschein bis man da was findet Horror.
Gebremst 1600kg /Ungebremst 740kg.
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  #5  
Alt 22.11.2015, 20:10
Benutzerbild von Ronin
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Eric nein aber da habe ich ja schon mal ne neue Thread Idee, "Wieviel t sind 3273kg"

Heist das der Anhänger darf auch schwerer sein wie das Auto solange man die 3,5t nicht erreicht?
Da es diesen Hänger auch als 1500er Version gibt.
Wobei da ist ja die GM auch wieder kleiner da ja die Leermasse nicht mehr berücksichtigt wird.
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Geändert von Ronin (22.11.2015 um 20:14 Uhr).
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  #6  
Alt 22.11.2015, 20:24
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Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Eric nein aber da habe ich ja schon mal ne neue Thread Idee, "Wieviel t sind 3273kg"

Heist das der Anhänger darf auch schwerer sein wie das Auto solange man die 3,5t nicht erreicht?
Da es diesen Hänger auch als 1500er Version gibt.
Wobei da ist ja die GM auch wieder kleiner da ja die Leermasse nicht mehr berücksichtigt wird.
Also, 1500 kg + 1973 kg = 3473 kg Darfst fahren, und mit Deinem Auto (Anhängelast 1600 kg) auch ziehen. Aber, was wollt Ihr mitnehmen...? Oder willst auswandern?

Geändert von ichdereric (22.11.2015 um 20:29 Uhr).
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  #7  
Alt 22.11.2015, 20:25
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Gepäck kommt ins Auto, Hänger ist rein für die Bikes.

Zur frage ob ich ziehen darf, da hatte ich schon was zu geschrieben:
Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Ich hasse den Fahrzeugschein bis man da was findet Horror.
Gebremst 1600kg /Ungebremst 740kg.
Das Auto sollte genug Power haben um locker was weg zu ziehen.
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  #8  
Alt 22.11.2015, 20:28
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Zitat:
Nein, Du wirst keinen Pkw finden, der eine höhere Anhängelast hat, als wie seine Leermasse. Transporter von Fiat ausgeschlossen... Ist also technisch bedingt.
Ahh gilt das dann aber nur für ungebremst?
Den im Schein stehen gebremst bei mir ja mehr als die Leermasse.
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  #9  
Alt 22.11.2015, 20:30
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Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Ahh gilt das dann aber nur für ungebremst?
Den im Schein stehen gebremst bei mir ja mehr als die Leermasse.
Habs editiert. Bitte neuen Beitrag lesen. Denkfehler...
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  #10  
Alt 22.11.2015, 20:40
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Es geht bei dem 1500er Hänger weniger um das Gewicht falls du das meinst, mit dem was willst du alles mitnehmen, die Bikes sind sehr breit da will ich nur für den Notfall wissen ob ich auch den etwas breiteren Hänger nehmen könnte.

Aber danke deiner Ausführung, bin ich jetzt schlauer und muss mir dann keine Sorgen machen, danke dafür.
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  #11  
Alt 22.11.2015, 20:50
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Kein Ding... Aber wenn Du den Anhänger noch nicht hast, dann probier das Beladen erst mal beim Händler. Ich hab auch die Erfahrung gemacht, daß die Verzurrpunkte unterschiedlich sein können. Daher klären, ob es für Eure Motorräder paßt, ohne etwas wegschrauben zu müssen, und ohne, daß ein Ständer auf dem Radkasten aufliegt. Das ist besonders beschissen...
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  #12  
Alt 23.11.2015, 10:48
Jürgen
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Zitat:
Zitat von Bredi Beitrag anzeigen
Boah so viele Zahlen
Als erstes schaue ich immer in den Fahrzeugschein........da steht die Anhängelast ungebremst und gebremst drinne, die darfst du bis zu 10% überschreiten........ ohne Ärger zu bekommen.
Jens, das war früher mal bei Schüttgut und Holztransporten .... .... heute gilt das;

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

Gruß Jürgen
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