23.11.2015, 09:46
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| Mittelfranke | | Registriert seit: 01.04.2013
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AW: Motorradanhänger und B Führerschein Zitat:
Zitat von franzosenschraubaer Moin,
also nun möchte ich,als angehender Fahrlehrer auch meinen Senf dazu geben.[emoji4] Mit nur B darf man Kombinationen aus Zugfahrzeug + Anhänger fahren bis zu einem max Gewicht von 3,5 to. Diese Regelung gilt aber nur, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von ÜBER 750 kg hat. Einen Anhänger bis 750 kg zul.GM darfst Du an jedes Zugfahrzeug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse hinhängen, solang die technischen Voraussetzungen gegeben sind (Beim Ferrari 458 z. B. sind sie das nicht... ) Noch viel Spaß beim Pauken!
Sollte das nicht reichen kann man den B96 machen und darf dann eine Kombination bis max 4,250 to fahren.
Darüber hilft nur noch BE, den hiermit darfst Du Anhänger bis zu einer zGG von 3,5 to ziehen. Wenn Dein Zugfahrzeug den die 3,5to ziehen darf. Also z.B BMW X5 mit großem Pferdeanhänger und zwei Gäule drauf geht nur mit BE.
Also wenn es Technisch zugelassen ist, darfst Du den 1.5to Hänger ziehen wenn Du in der Gesamt Masse der Fahrzeugekombination in den 3.5to bleibst.
Gruß Matthias
Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk | Siehe das rot Geschriebene...
Geändert von ichdereric (23.11.2015 um 10:16 Uhr).
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