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  #1  
Alt 03.04.2017, 11:03
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Moin!

Ich halte mich kurz, da ich im Moment ein wenig ungehalten bin wegen eines Händlers

Ich wollte mir am Freitag ein Motorrad ansehen und kaufen. Ich bin dann nach einem Telefonat 3,5 Stunden zu dem Händler gefahren und habe mir 2 Motorräder angesehen. Entschieden habe ich mich dann für eine der beiden Maschinen, den Preis mit dem Mitarbeiter verhandelt und noch einige Zubehörteile rausgehandelt.

Gerade eben ruft mich dieser Händler an (wohl der Chef) und hat gesagt, daß er den Vertrag so nicht erfüllen kann. Der Mitarbeiter hat sich wohl im Preis getäuscht und die Maschine zu günstig verkauft. Er sagt, er wird vom Vertrag zurücktreten und schreibt mir eine Mail. Und das obwohl der Mitarbeiter nochmal an PC den Preis sich angesehen hat

Darf es das? Einfach vom Vertrag zurücktreten?
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  #2  
Alt 03.04.2017, 15:39
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 08.09.2016
Ort: WBL/Harz
Motorrad: Ducati SCR800
Beiträge: 257
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Moin,

prinzipiell kann ein Kaufvertrag ja auch mündlich zustande kommen.

Hast du Zeugen deiner Verhandlung?
Evtl. eine Rechtsschutzversicherung? Für den Fall, dass er sich ganz quer stellt.

Wenn der Chef dir noch eine Mail schreibt, in der er formuliert, dass er vom (mündlichen) Vertrag zurück treten will, gibt er dir ja damit die Bestätigung, dass ein Vertrag über die verhandelte Summe bestanden hat.

MMn kann er davon nicht zurücktreten, ohne dir Schadenersatz leisten zu müssen. Das wäre die Differenz zu dem Betrag, den du für ein gleichwertiges Motorrad aufbringen musst. Der Irrtum beim Verhandeln geht nach meiner Ansicht allein auf seine Kappe. Wäre umgekehrt das Gleiche, wenn du irrtümlich einen viel zu hohen Preis vereinbarst.

Ich würde auf jeden Fall die Mail abwarten... ;-)
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  #3  
Alt 03.04.2017, 16:15
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Also folgendes:

Ich habe vor Ort den Vertrag unterschrieben. Den Preis und das Zubehör habe ich mit dem Mitarbeiter ausgemacht und verhandelt. Das steht auch alles im Vertrag. Das war sogar seine Idee alles mit in den Vertrag aufzunehmen!!! Also nichts mündliches, sondern schon alles schriftlich

Heute hat der Chef den Vertrag wohl gesehen und gemerkt, daß der Mitarbeiter beim Preis einen Fehler gemacht hat. Das ausgehandelte Zubehör könnte er zu dem Preis nicht mitgeben (ich habe eine Scheibe, Soziusabdeckung und Bugspoiler mitverhandelt).

Ein kleines Update: Ich habe mittlerweile mit dem Händler (Chef) telefoniert.
Er sagt, es wäre ein Fehler und das Zubehör war nie Bestandteil der Maschine. Er dürfte innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Optional könnte er mir die Maschine dennoch zu diesem Preis verkaufen, allerdings würde er den Bugspoiler aus dem Vertrag streichen. Den müsste ich mir separat für 160€ kaufen.

Vielleicht würde ich das sogar machen. Allerdings wäre ich dort nicht unbedingt hingefahren, sondern hätte mir vielleicht eine andere Maschine gekauft. Denn gerade das Paket war für mich attraktiv.
Wenn ich kaufe, hat da ganze eine faden Beigeschmack...

Geändert von Gerbel (03.04.2017 um 16:29 Uhr).
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  #4  
Alt 03.04.2017, 18:42
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 08.09.2016
Ort: WBL/Harz
Motorrad: Ducati SCR800
Beiträge: 257
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

14 Tage Widerrufsrecht gilt meines Wissens nach nur bei Fernabsatzverträgen. Ihr habt diesen Vertrag aber persönlich vor Ort beschlossen. D.h. beide Parteien waren persönlich anwesend. Da ist nix mit Frist. Das müsste er als Händler wissen.
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  #5  
Alt 03.04.2017, 18:58
Benutzerbild von sandman667
Fliegenfänger
 
Registriert seit: 21.02.2016
Ort: 38154
Motorrad: Kawasaki ZR-7
Beiträge: 183
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Wenn der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er gültig und kann auch eingeklagt werden. 14 Tage Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernabsatz (Internet, Telefon, Katalog), und nur für den Käufer.

Das einzige, was den Vertrag ungültig machen könnte, wäre, wenn der Mitarbeiter gar nicht berechtigt ist, Verträge im Namen des Händlers abzuschließen. Das seltsame Verhalten des Händlers deutet aber an, dass das nicht so ist..
Wenn ich Du wäre, würde ich auf dem Vertrag bestehen, notfalls mit dem Anwalt drohen, die Maschine samt Zubehör abholen - und danach da nie wieder hingehen.
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  #6  
Alt 03.04.2017, 20:06
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Danke. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Ich werde morgen nochmal anrufen. Mal sehen was sich machen lässt.

Den Stress mit Anwalt möchte ich nicht. Hab grad genug privat zu erledigen. Dann genieße ich lieber mit einem anderen Motorrad das schöne Wetter

Morgen gebe ich mal ein Feedback.
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  #7  
Alt 04.04.2017, 08:41
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

So, ich habe mich mit dem Händler geeinigt. Der Kaufvertrag wird storniert und ich kaufe mir woanders eine andere Maschine.
Der ganze Aufwand ist es mir nicht wert.

Ich habe parallel noch mit einem anderen Händler telefoniert und er würde mir die Maschine auch ohne Tageszulassung fürs gleiche Geld anbieten. Und da ist das Zubehör auch schon dabei. Keine Ahnung warum es ein anderer Händler kann und dieser nicht. Der Preis schien für ihn völlig akzeptable. Ich muss auch nicht so weit fahren um sie abzuholen.

Ist also nochmal gut ausgegangen.

Also wenn ICH mir solche Aktionen erlauben würde, wäre ich morgen meinen Job los. Unglaublich wie man so einen eigenen laden führen kann
Als Dank hätte er mir zumindest meine Anreise bezahlen können.
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  #8  
Alt 04.04.2017, 15:09
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 08.09.2016
Ort: WBL/Harz
Motorrad: Ducati SCR800
Beiträge: 257
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Erstmal schön für dich, dass es jetzt doch (mit einer anderen Maschine) klappt


An sich kann jedem mal so ein Fehler passieren.

Er kann dir die Sache erklären und höflich fragen, ob du ihm entgegenkommst. Mehr aber auch nicht.

Sich mit falschen Behauptungen rauswinden zu wollen ist nicht die feine Art!
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  #9  
Alt 04.04.2017, 15:12
Benutzerbild von WorldEater
Vorfahrer
 
Registriert seit: 14.08.2015
Ort: Hanau
Motorrad: KTM 1290 Superadventure S
Beiträge: 1.955
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Dann schon mal Gratulation zum neuen Mopped!
Was für eins ist es denn überhaupt?
__________________
Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig...

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  #10  
Alt 05.04.2017, 18:53
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Zwischen Hamburg und Bremen
Beiträge: 401
Standard AW: Rechtliche Frage zum Kaufvertrag

Nachdem ich bereits Honda, Yamaha, Kawasaki hatte, wollte ich gerne mal was anderes und habe mich für eine Street Triple entschieden.
Also das letzte Modell, nicht das ganz Neue. Das hätte leider den Preisrahmen etwas gesprengt . Das alte Modell konnte ich noch zu einem guten Preis bekommen.
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