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#1
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Also, wenn der Fahrschüler auf der Maschine Sitz und die Klasse A2 macht soll sie über einen Schalter auf 48PS gedrosselt sein. Somit ist daß kein fahren ohne Fahrerlaubnis. Es redet mir ja keiner nach dem Munde sondern hat der erste mal auf meine Frage geantwortet. Ich möchte hier lediglich wissen ob das schon mal gemacht wurde. Das rechtliche ist dann mein ding. Ich möchte lediglich kosten sparen. (Ein Motorrad für zwei Klassen kostet nur einmal Steuern/Versicherung/ Verschleiß usw. usw.) Trotzdem danke für eure Antworten. |
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#2
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| Zitat:
Alles Sachen, was man als Fahrlehrer weiß. Bist Du vielleicht ein Sechzehnjähriger, der den A2- Schein machen will, und hier nach ner Lösung, zur Umgehung der Drosselung, sucht? Das würde Dein Mangel an Wissen erklären... Ich hab schon bei dem Satz "Bin als Fahrlehrer unterwegs" fast losbrüllen müssen. Entweder bist Du angestellt, dann können die Kosten Deines Arbeitgebers Dir schnuppe sein, oder Du bist Fahrschulinhaber, und kennst das Prozedere, um eine Führerscheinklasse ausbilden zu dürfen. Aber egal was, "als Fahrlehrer unterwegs sein", das kommt von keinem Fahrlehrer... |
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#3
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| Und weil´s mir gerade langweilig ist, leg ich doch gleich nochmal nach. Ein Fahrerlaubnisprüfer ist berechtigt, sich die Zulassungsbescheinigung Teil1 vor der Prüfung vorlegen zu lassen. Dann ist es wirklich "Dein Ding"... Und hab ich eigentlich schon erwähnt, daß das ein Fahrlehrer weiß...? Geändert von ichdereric (15.01.2017 um 13:29 Uhr). |
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#4
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Könnten nicht mal alle, die zur Frage des TE nichts sachlichen beizutragen haben, die Finger von der Tastatur lassen? Bis jetzt fünf Antworten, und keiner bezieht sich auf die Frage: "...ist es möglich...?" Nicht: "...ist es rechtlich zulässig...?" oder "...ist es sinnvoll...?" Authomas hat das auch erkannt. Hat zwar nur nochmal die Frage wiederholt, diese aber wenigstens richtig verstanden. He, ihr Nasenbohrer, macht ihr das in RealLife auch so? Einfach mal losplappern, und hinterher überlegen? @Thorsten: wieso fragst du nicht bei einer Motorradwerkstatt oder bei jemandem an, der Drosselsätze anbietet? Denkst du wirklich, dass du mit dieser Frage hier im Forum richtig bist? Gruss Frankie Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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#5
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Also, ja, ich mache das im realen Leben auch so. Wenn eine unqualifizierte Frage kommt, dann kommt von mir eine entsprechende Antwort. Er darf überhaupt keinen Fahrschüler, der erst A2 machen darf, auf eine ungedrosselte Maschine fahren lassen. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Egal, ob in der Fahrschule, oder anderswo. Der Fahrschüler darf rechtlich frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter auf die entsprechende Maschine. Eine Drossel muß so verbaut sein, daß sie nicht wieder deaktiviert werden kann. Eine Drossel muß eingetragen sein, und braucht dafür logischerweise eine Betriebserlaubnis. Man wird aber nie eine ABE für eine so leicht deaktivierbare Drossel bekommen, daher gibt es so etwas nur im ilegalen Bereich bei Mofa/AM/A1. Wir sprechen ja hier nicht von einer Drossel, wo die Kiste ein paar Kilometerchen langsamer fährt, so wie im landwirtschaftlichen Bereich, sondern von einer Drossel, die sich auch auf die Beschleunigung auswirkt! Es spielt daher sehr wohl eine Rolle, ob es rechtlich erlaubt ist, oder nicht. Für Fahrschulen gelten die gleichen Zulassungsverfahren, wie für jeden Anderen auch. Da trägt auch kein TÜV irgendwas ein. Dazu müßte es wenigstens ein entsprechendes Gutachten geben. Bekommt man aber nicht. Dem Gesetzgeber ist es nämlich relativ egal, ob da ein Fahrlehrer, oder der Vater, der große Bruder, oder wer auch immer, darüber wacht, ob ein Schalter, oder Schlüssel entsprechend aktiviert ist. Eine so leicht zu manipulierende Drossel ist rechtlich nicht möglich! Daher bekommt man dafür keine ABE! Hast Du keine ABE, kannst das Teil nicht zulassen, aus basta! Und ja, man darf nur mit zugelassenen Fahrzeugen schulen... Und darauf zielt meine Antwort. Das weiß ich als Fahrlehrer. Ob ich das "nur für Fahrschulzwecke", oder zum privat fahren benutze. Die rechtlichen Vorgaben sind immer die gleichen. Und Frankie303, wenn Dir das nicht sachlich genug ist, dann halte Dich aus dem Thread heraus. Dein Beitrag war ja so was von informell, sachlich, und hat sofort gezeigt, wer losplappert, ohne nachzudenken. Ich brauch übrigens für mein Wissen, nicht erst nachdenken, und kann tatsächlich gleich losplappern. Denn daran hat sich in den letzten 16 Jahren, seit dem ich Fahrlehrer bin, nichts geändert. Geändert von ichdereric (15.01.2017 um 12:21 Uhr). |
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#6
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Ich entschuldige mich für den "Nasenbohrer". Gruss Frankie Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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#7
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| Zitat:
Die Leistungsbeschränkung geht auch per Schalter, wird ja von vielen Herstellern schon gebaut .... viele haben schon die 3 Fahrstufen im Programm .... Nass-Normal-Sport ..... (Helferlein) Gruß Jürgen |
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| Stichworte |
| elektronissche drossel, umgehen |
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