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  #1  
Alt 15.01.2017, 00:41
holtermann
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Also, wenn der Fahrschüler auf der Maschine Sitz und die Klasse A2 macht soll sie über einen Schalter auf 48PS gedrosselt sein.
Somit ist daß kein fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es redet mir ja keiner nach dem Munde sondern hat der erste mal auf meine Frage geantwortet.

Ich möchte hier lediglich wissen ob das schon mal gemacht wurde.
Das rechtliche ist dann mein ding.

Ich möchte lediglich kosten sparen. (Ein Motorrad für zwei Klassen kostet nur einmal Steuern/Versicherung/ Verschleiß usw. usw.)

Trotzdem danke für eure Antworten.
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  #2  
Alt 15.01.2017, 12:35
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Zitat:
Zitat von holtermann Beitrag anzeigen

Ich möchte lediglich kosten sparen. (Ein Motorrad für zwei Klassen kostet nur einmal Steuern/Versicherung/ Verschleiß usw. usw.)

Trotzdem danke für eure Antworten.
Das erklär dem Beauftragten der Regierung, der Dich alle 4 Jahre überwacht. Für jede Klasse ein Ausbildungsfahrzeug, oder einen Nutzungsvertrag. Du hast übrigens 3 Klassen...
Alles Sachen, was man als Fahrlehrer weiß. Bist Du vielleicht ein Sechzehnjähriger, der den A2- Schein machen will, und hier nach ner Lösung, zur Umgehung der Drosselung, sucht? Das würde Dein Mangel an Wissen erklären... Ich hab schon bei dem Satz "Bin als Fahrlehrer unterwegs" fast losbrüllen müssen. Entweder bist Du angestellt, dann können die Kosten Deines Arbeitgebers Dir schnuppe sein, oder Du bist Fahrschulinhaber, und kennst das Prozedere, um eine Führerscheinklasse ausbilden zu dürfen.

Aber egal was, "als Fahrlehrer unterwegs sein", das kommt von keinem Fahrlehrer...
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  #3  
Alt 15.01.2017, 12:57
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Zitat:
Zitat von holtermann Beitrag anzeigen
Das rechtliche ist dann mein ding.
Und weil´s mir gerade langweilig ist, leg ich doch gleich nochmal nach. Ein Fahrerlaubnisprüfer ist berechtigt, sich die Zulassungsbescheinigung Teil1 vor der Prüfung vorlegen zu lassen. Dann ist es wirklich "Dein Ding"...

Und hab ich eigentlich schon erwähnt, daß das ein Fahrlehrer weiß...?

Geändert von ichdereric (15.01.2017 um 13:29 Uhr).
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  #4  
Alt 15.01.2017, 11:22
Sozius
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Könnten nicht mal alle, die zur Frage des TE nichts sachlichen beizutragen haben, die Finger von der Tastatur lassen?
Bis jetzt fünf Antworten, und keiner bezieht sich auf die Frage: "...ist es möglich...?"
Nicht: "...ist es rechtlich zulässig...?" oder "...ist es sinnvoll...?"
Authomas hat das auch erkannt. Hat zwar nur nochmal die Frage wiederholt, diese aber wenigstens richtig verstanden.
He, ihr Nasenbohrer, macht ihr das in RealLife auch so? Einfach mal losplappern, und hinterher überlegen?
@Thorsten: wieso fragst du nicht bei einer Motorradwerkstatt oder bei jemandem an, der Drosselsätze anbietet?
Denkst du wirklich, dass du mit dieser Frage hier im Forum richtig bist?

Gruss Frankie


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  #5  
Alt 15.01.2017, 12:17
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Also, ja, ich mache das im realen Leben auch so. Wenn eine unqualifizierte Frage kommt, dann kommt von mir eine entsprechende Antwort. Er darf überhaupt keinen Fahrschüler, der erst A2 machen darf, auf eine ungedrosselte Maschine fahren lassen. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Egal, ob in der Fahrschule, oder anderswo. Der Fahrschüler darf rechtlich frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter auf die entsprechende Maschine.
Eine Drossel muß so verbaut sein, daß sie nicht wieder deaktiviert werden kann. Eine Drossel muß eingetragen sein, und braucht dafür logischerweise eine Betriebserlaubnis. Man wird aber nie eine ABE für eine so leicht deaktivierbare Drossel bekommen, daher gibt es so etwas nur im ilegalen Bereich bei Mofa/AM/A1. Wir sprechen ja hier nicht von einer Drossel, wo die Kiste ein paar Kilometerchen langsamer fährt, so wie im landwirtschaftlichen Bereich, sondern von einer Drossel, die sich auch auf die Beschleunigung auswirkt! Es spielt daher sehr wohl eine Rolle, ob es rechtlich erlaubt ist, oder nicht. Für Fahrschulen gelten die gleichen Zulassungsverfahren, wie für jeden Anderen auch. Da trägt auch kein TÜV irgendwas ein. Dazu müßte es wenigstens ein entsprechendes Gutachten geben. Bekommt man aber nicht. Dem Gesetzgeber ist es nämlich relativ egal, ob da ein Fahrlehrer, oder der Vater, der große Bruder, oder wer auch immer, darüber wacht, ob ein Schalter, oder Schlüssel entsprechend aktiviert ist. Eine so leicht zu manipulierende Drossel ist rechtlich nicht möglich! Daher bekommt man dafür keine ABE! Hast Du keine ABE, kannst das Teil nicht zulassen, aus basta! Und ja, man darf nur mit zugelassenen Fahrzeugen schulen...
Und darauf zielt meine Antwort. Das weiß ich als Fahrlehrer. Ob ich das "nur für Fahrschulzwecke", oder zum privat fahren benutze. Die rechtlichen Vorgaben sind immer die gleichen.

Und Frankie303, wenn Dir das nicht sachlich genug ist, dann halte Dich aus dem Thread heraus. Dein Beitrag war ja so was von informell, sachlich, und hat sofort gezeigt, wer losplappert, ohne nachzudenken.
Ich brauch übrigens für mein Wissen, nicht erst nachdenken, und kann tatsächlich gleich losplappern. Denn daran hat sich in den letzten 16 Jahren, seit dem ich Fahrlehrer bin, nichts geändert.

Geändert von ichdereric (15.01.2017 um 12:21 Uhr).
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  #6  
Alt 15.01.2017, 18:27
Sozius
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Ich entschuldige mich für den "Nasenbohrer".


Gruss Frankie


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  #7  
Alt 16.01.2017, 18:34
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Drossel durch Schlüsselschalter aufheben

Zitat:
Zitat von holtermann Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Ich bin als Fahrlehrer unterwegs und möchte mir ein neues Fahrschulmotorrad kaufen.
Ich möchte aber nur ein Motorrad für beide Klassen (A und A2) haben.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit ein Klasse A Motorrad durch umlegen eines Schalters (Schlüssel o.ä) zu entdrosseln ?

Ich denke, wenn ja dann nur durch eine elektronische, oder ?

Über brauchbare Vorschläge wäre ich dankbar.


DLzG Thorsten
machen lässt sich alles ...... Problem ist nur die Freigabe, das es auch eine Zulassung bekommt

Die Leistungsbeschränkung geht auch per Schalter, wird ja von vielen Herstellern schon gebaut ....
viele haben schon die 3 Fahrstufen im Programm .... Nass-Normal-Sport ..... (Helferlein)

Gruß Jürgen
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elektronissche drossel, umgehen

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