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#1
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![]() Dabei kam auch das Thema Motorrad fahren auf und Brille im Ausland. Er hat uns erzählt, das man in der Schweiz nicht nur seine Brille auf der Nase haben muss - so wie bei uns, wenns im Schein steht - sondern auch eine Ersatzbrille dabei haben muss !! Es werden wohl bei Kontrollen auch hin und wieder Optiker mitgenommen, die die Ersatzbrille ausmessen. Sollte man da dann einfach die alte Brille mitnehmen, die nicht mehr die aktuelle Stärke aufweist, dann heist das: - Fahrzeug bleibt stehen, bis man Ersatzbrille hat - Strafe 600.- €uro Ob das rechtlich jetzt wirklich genauso ist, habe ich noch nicht nachgeprüft. Unser Optiker hat das von einem Optiker aus der Schweiz erfahren, der angeblich auch bei den Kontrollen eingesetzt wird. Also sollte man wohl immer ne Ersatzbrille dabei haben, sofern man die Eidgenossen besuchen will..... |
#2
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Was die exakten Strafen angeht, kann ich dir nicht helfen. Aber das mit der Ersatzbrille ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Aber ich meine nicht nur für die Schweiz! Allerdings müsste ich das noch mal genau nachlesen.
__________________ Gruß Simon |
#3
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War mir auch neu. Nach einer google-Suche fand ich diesen Link: https://www.blickcheck.de/sehhilfen/...illen-pflicht/ Der bestätigt die Pflicht zur Ersatzbrille. Wieder was gelernt wenn es stimmt, auf die Idee wäre ich nie gekommen. Edit: Der ADAC schreibt allerdings nichts von einer Pflicht. Da steht nur, dass das Mitführen empfohlen wird. "Wir empfehlen das Mitführen einer Ersatzbrille. Falls die Brille kaputt geht und nicht mehr zu tragen ist und zugleich eine Brillentragpflicht im Führerschein vermerkt ist, darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden." https://www.adac.de/reise-freizeit/r.../mit-dem-auto/ Geändert von Justitia (02.03.2020 um 18:26 Uhr). |
#4
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@ Simon: Die Höhe der Strafe war mir in diesem Fall net so wichtig. Nur die Tatsache, das eine Ersatzbrille mitgeführt werden muss -> war mir neu. @ Justitia: Danke für den Link :-) Muss ich noch genauer nachforschen; Das es auch Österreich betrifft habe ich selber auch nicht gewußt. Tja, wir fahren diesen Sommer durch Österreich.... mal sehen |
#5
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Nach einer Rechtsgrundlage suche ich noch. Was der ADAC schreibt klingt für mich jetzt nicht nach einer Pflicht.
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#6
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Mal abgesehen davon, dass es durchaus sinnvoll sein kann, eine Ersatzbrille dabei zu haben, stammen alle Mahnung zur Pflicht (auch im obigen Link) von Optikern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ![]()
__________________ gued goahn! |
#7
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Das man mit Eintrag und defekter Brille nicht fahren kann ok aber es ist schon eine seltsame Regelung für eine Eventualität bestraft zu werden. Die andere Frage normale Brille oder zählt auch eine Sonnenbrille in Sehstärke?
__________________ ![]() ![]() |
#8
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Sonnenbrille mit Sehstärke... ob das durchgeht ist wahrscheinlich abhängig von der Tageszeit. Wenn Du mit Aschebercher Kennzeichen in der Schweiz kontrolliert wirst, und in einer halben Stunde is' Sonnenuntergang dann könnte der Gendarm schon mal kritisch schauen. Morgens ist er da vielleicht entspannter. Aber grundsätzlich ist eine Ersatzbrille nicht verkehrt. Wenn's bei mir weiter weg geht, 1-2 Wochen mit dem Mopped ins Ausland, dann hab ich schon gerne die Ersatzbrille dabei. Ohne sehe ich nicht wirklich viel und es wäre ja ärgerlich, wenn der Urlaub dann mehr oder weniger gelaufen wäre.
__________________ Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig... Youtube-Kanal |
#9
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Ja das ist klar, mitten in der Nacht sehe ich die Chance recht gering wobei man hat ja die passende Brille auf. Was für mich ja immer noch ok ist, den die Voraussetzungen sind ja immer noch erfüllt, ja man kann sagen es ist eine Vorbeugung für den Fall aber dann sind halt die Strafen/Folgen schon echt extrem, 600€ und zeitliche Stilllegung, da würde ich sowas wie 15€ und ein Hinweis angemessener finden. Mir ging es da eher darum muss ein Brillenträger, dann im zweifel 3 Brillen mitnehmen, 2 Normale- und eine Sonnenbrille? Gut mich kann er gerne bei Dämmerung kontrollieren, wen es nur um das Thema geht, ich selbst trage keine Brille. Aber sind wir doch mal ehrlich wie viele Leute haben das den überhaupt im Schein stehen? Wer erst im laufe der Jahre eine Brille braucht geht doch meist nicht freiwillig zum Amt und holt einen neuen Schein mit der neuen Eintragung. Das Amt fragt ja nicht mal selbst wen man einen neuen Schein beantragt.
__________________ ![]() ![]() Geändert von Ronin (03.03.2020 um 17:20 Uhr). |
#10
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@Der Neue Danke für die Info. Das mitführen von Ersatzbrille macht durchaus Sinn, aber die Strafe von 600€ finde ich schon sehr heftig (auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit) Da bin ich froh das ich z.zt. nur eine Lesebrille brauche.
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