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  #1  
Alt 25.02.2019, 11:14
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: bei Ascheberch (Aschaffenburg)
Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Was viele nicht wissen seit 2016 schreibt die EU ein Ablaufdatum für Führerscheine vor, das bedeutet das viele Leute die ihren Führerschein schon länger haben in den nächsten Jahren in die Situation kommen das ihr Führerschein umgütig wird.
Es kann übrigens schon heute im Ausland zu Problemen kommen wen man noch mit einem der alten Papierführerscheine kontrolliert wird.
Daher kann es für Personen die diese noch haben schon heute sinnvoll sein zu wechseln.
Bei uns kostet ein neuer Schein 26,50€, sollte im Bundesschnitt ähnlich sein und dauert ca. 3 Wochen. Ich habe aktuell auch einen Neuen beantragt, aber aus anderen Gründen.


Folgende Stufen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
(Vorne das Geburtsjahr, Hinten das Ende der Frist)
vor 1953 >>> 19.1.2033
1953 - 1958 >>> 19.1 2022
1959 - 1964 >>> 19.1.2023
1965 - 1970 >>> 19.1.2024
1971 oder später >>> 19.1.2025

Folgende Stufen gelten für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
(Vorne das Ausstellungsjahr, Hinten das Ende der Frist)
1999 - 2001 >>> 19.1.2026
2002 - 2004 >>> 19.1.2027
2005 - 2007 >>> 19.1.2028
2008 >>> 19.1.2029
2009 >>> 19.1.2030
2010 >>> 19.1.2031
2011 >>> 19.1.2032
2012 - 18.1.2013 >>> 19.1.2033

https://www.focus.de/auto/fuehrersch...d_5720898.html
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  #2  
Alt 25.02.2019, 13:53
Soeren2008
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Hallo

Allerdings sollte man wissen, daß man neben Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein, auch noch zusätzliche Unterlagen benötigt, wenn man einen rosa oder grauen Führerschein besitzt, der nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde.
Dann werden es auch mal schnell 50 oder mehr Euronen...
Wenn man, zumindest in Deutschland, mit einem nicht umgetauschten Führerschein erwischt wird, dann werden nur 10 Euro Verwarnungsgeld fällig.


Grüßle Frank
¯\_( ° ͜ʖ͡°)_/¯
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  #3  
Alt 25.02.2019, 15:50
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
Registriert seit: 04.10.2016
Ort: Großraum Stuttgart
Motorrad: Versys 650
Beiträge: 387
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Aus meiner Sicht zum Teil wieder Geldmacherei.


Wobei manches ja ganz nett wäre wenn es um die Sicherheit geht....
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  #4  
Alt 25.02.2019, 16:06
Soeren2008
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Genauso sehe ich es auch.

Übrigens davon abgesehen, diese ständige Ideen aus Brüssel und Berlin...
Ich habe mir einen Scheckkarten-Führerschein geholt, um meine LKW Klasse eintragen zu lassen (Erst den Braun, dann der Orange...). Meine Frau hat sich ein paar Jahre später die Scheckkarte geholt, wegen der Größe.
Jetzt der Witz an der Sache: bei Ihrer Karte gibt es ein eingetragenes Verfallsdatum. Und bei mir gibt's nur einen Strich anstelle des Verfallsdatum. Und auch die Bemerkungen zu den Fahrzeugklassen haben andere Nummern, als bei mir.
Das zu dem Sinn und Zweck des gesamten Dokuments.


Grüßle Frank
¯\_( ° ͜ʖ͡°)_/¯
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  #5  
Alt 25.02.2019, 18:04
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
Registriert seit: 04.10.2016
Ort: Großraum Stuttgart
Motorrad: Versys 650
Beiträge: 387
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Sorry, hab mich in das thema nicht explizit eingelesen, nur überflogen.


Da ich 2017 erst den Mopedschein gemacht habe, habe ich gleich die Plastikkarte bekommen mit meinen alten "Scheinen"


Eigentlich soll das ja mal alles vereinfacht werden.....
Aber wie so oft.....
Verschlimmbessert
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  #6  
Alt 25.02.2019, 19:42
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: bei Ascheberch (Aschaffenburg)
Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Also auch das Umschreiben des Papier Papierführerscheins kostet bei uns 26,50€.
Das man ein Aktuelles Passbild, einen Ausweis und den alten Schein braucht sollte klar sein.

Das bei dem einen Schein ein Verfalls-Datum steht und dem anderen nur ein Strich ist ja der Grund für diese Aktion. Es war eine EU Richtlinie die bis Ende 2032 Umgesetzt wird.

Hier mal wie der Aktuelle Schein aussieht.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegist...ster_node.html
Und hier wie die Rückseite am Anfang aus sah, Vorderseite war bis auf des Verfallsdatum relativ ähnlich.
https://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html
Mein Schein (von 1/2001) sieht im Prinzip Identisch aus außer ein paar optischen Anpassungen und auf der Rückseite ein paar neue Führerscheineklassen z.B. AM/A2/C1 usw., also eben die Neuen.

Also von einem gänzlich anderen Dokument kann man da wohl nicht reden, es ist eben der Wandel der Zeit nach immer hin gut 20 Jahren EU Schein.
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Geändert von Ronin (25.02.2019 um 20:03 Uhr).
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  #7  
Alt 25.02.2019, 20:37
Soeren2008
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
...Das man ein Aktuelles Passbild, einen Ausweis und den alten Schein braucht sollte klar sein...
Aber wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannten Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. [emoji2955]
Einfach nur Unsinn...[emoji107]
Übrigens aktuelles Passbild kostet auch. [emoji6]


Grüßle Frank
¯\_( ° ͜ʖ͡°)_/¯

PS. Es wird bestimmt nicht der letzte Umtausch sein... Und nicht die letzten Änderungen der Fahrzeugklassen sein.
Aber nehmen wir es sportlich und mit Humor

Geändert von Soeren2008 (25.02.2019 um 21:01 Uhr).
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  #8  
Alt 25.02.2019, 22:47
Benutzerbild von Ronin
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Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Zitat:
Zitat von Soeren2008 Beitrag anzeigen
Aber wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannten Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. [emoji2955]
Auch das ist bei uns nicht der Fall, hab gerade genau den Fall in der Familie.

Zitat:
Zitat von Soeren2008 Beitrag anzeigen
Einfach nur Unsinn...[emoji107]
Was ist Unsinn?

Zitat:
Zitat von Soeren2008 Beitrag anzeigen
Übrigens aktuelles Passbild kostet auch. [emoji6]
Soll ich da jetzt echt was zu sagen, das hat aber nix mit der Behörde zutun.

Zitat:
Zitat von Soeren2008 Beitrag anzeigen
PS. Es wird bestimmt nicht der letzte Umtausch sein... Und nicht die letzten Änderungen der Fahrzeugklassen sein.
Aber nehmen wir es sportlich und mit Humor
Wegen einer Klassen Änderung gab es bis jetzt noch keinen Grund einen neuen zu holen.
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  #9  
Alt 25.02.2019, 23:01
Soeren2008
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Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Zitat:
Zitat von Ronin Beitrag anzeigen
Auch das ist bei uns nicht der Fall, hab gerade genau den Fall in der Familie.
...

Was ist Unsinn?
...
Bei meinen Eltern war dies vor ein paar Monaten der Fall und sie mußten sich diese Bestätigung besorgen. Und das ist für mich Unsinn!
Aber ändern kann man daran nichts.
Und es am Ende mit Humor nehmen.


Grüßle Frank
¯\_( ° ͜ʖ͡°)_/¯
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  #10  
Alt 26.02.2019, 18:50
Benutzerbild von sandman667
Fliegenfänger
 
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Beiträge: 183
Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

Zitat:
Aber wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannten Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Gilt das auch für den Umtausch der Karten (z.B. wenn die Karte 2000 ausgestellt wurde)?
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  #11  
Alt 26.02.2019, 19:15
Soeren2008
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Standard AW: Info: Fristen zum Führerscheinumtausch

So einheitlich scheint, daß gar nicht zu sein.
Ronin schreibt, daß bei ihm in der Familie alles ohne ging.
Bei meinen Eltern letztes Jahr wurde dieses Dokument wegen dem alten Grauen nachgefragt.
Bei mir brauchte ich (vor >10 Jahre) auch nichts von Orange auf Karte.
Im Zusammenhang mit der Karte habe ich es nirgends gelesen oder gehört. Bei der Beantragung wird sich die Behörde schon äußern, wenn sie noch etwas haben wollen.
Ich glaube auch kaum, daß jemand seinen Führerschein ändern läßt, nur weil man umzieht.


Grüßle Frank
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