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  #1  
Alt 26.04.2019, 15:25
Benutzerbild von Ronin
alias Viking
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: bei Ascheberch (Aschaffenburg)
Motorrad: BMW S1000XR
Beiträge: 4.822
Standard Verkehrssünder enteignet

Das Hamburger Oberlandesgericht hat auf Grundlage des Paragraf 315d Strafgesetzbuch einem Verkehrssünder sein Motorrad enteignet.
https://www.tourenfahrer.de/artikel/...der-enteignet/
__________________
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  #2  
Alt 26.04.2019, 16:31
Soeren2008
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verkehrssünder enteignet

Kam auch diese Woche in den Nachrichten.
In dem Fall finde ich es auch richtig.
Übrigens kann ein Fahrzeug auch dann eingezogen werden, wenn es dem Fahrer nicht gehört. Finde ich auch richtig, daß das Schlupfloch zu ist.



Grüßle Frank
¯\_( ° ͜ʖ͡°)_/¯
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  #3  
Alt 27.04.2019, 17:36
Benutzerbild von Der Neue
Reifenschoner
 
Registriert seit: 04.10.2016
Ort: Großraum Stuttgart
Motorrad: Versys 650
Beiträge: 387
Standard AW: Verkehrssünder enteignet

Das ist aus meiner Sicht korrekt so.
Diese Art der Fortbewegung ist ein absolutes Verbrechen und gehört auch maximal bestraft. Ohne wenn und aber.
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