#1
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Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers? also die Welt wird immer verrückter - klar Telefonieren ist im Auto verboten (sofern keine Freisprecheirichtung vorhanden) aber Bußgeld für das benutzen vom Scheibenwischer. Die spinnen doch langsam, oder wie seht ihr das? https://www.t-online.de/auto/recht-u...ers-droht.html
__________________ LzG Frank |
#2
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AW: Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers?
Das ist super clickbait. Das Problem die Portale buhlen um die Leser und die beste Überschrift zieht die User an. Theoretisch ist es auch möglich das der Papst im kettenhemd boxt!
__________________ Die Hand zum Gruß heb* Sebastian |
#3
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AW: Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers?
Hab den Text nur überflogen aber hier geht es doch um die Bedienung des Scheibenwischers per Touchscreen. Da muss ich sagen sowas würde bei mir gar keine Zulassung bekommen für den Straßenverkehr, von daher sehe ich die Begründung für die Strafe schon gegeben.
__________________ come to the dark side, we have cookies |
#4
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AW: Bußgeld für Bedienung des Scheibenwischers?
Bin da ganz bei Ronin. Strafe hin oder her, eine größtenteils auf Touchbedienung basierende Steuerung ist ein ziemliches Unding. Sollte wegen Ablenkungspotenzial gar nicht erst zugelassen werden. Ich fahre regelmäßig zwei Autos, eins mit Touchscreen und eins mit "Drehdrückschalter" zur Displaysteuerung. Bei ersterem muss man quasi immer hinschauen, ob man auch gerade das richtige drückt und nicht eine Bodenunebenheit den Finger wackeln lässt. Gesendet von meinem LG-H930 mit Tapatalk
__________________ Wofür 4-Zylinder-Motoren? Am Motorrad 2 Zylinder zu viel, im Auto 2 zu wenig... Youtube-Kanal |
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