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#1
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![]() muss ich, nach dem das Bike letztes Jahr den Unfall hatte, und ich es originalgetreu wiederherstelle, muss ich es dann zum TÜV bringen bevor ich es anmelde? Oder kann ich es ganz normal wieder zulassen? Vielen Dank schonmal im vorraus
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
#2
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Wenn der TÜV noch aktuell ist und du alles original hast dann gibts da kein Problem Würde trotzdem nicht Schaden die Reparatur vom TÜV überprüfen zu lassen ![]()
__________________ Schön fahren, statt schnell fahren. also schön schnell ![]() |
#3
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Is zum Glück nur Verkleidung gewesen, gut und SCheinwerfer und Blinker. Aber den Großteil der Reparatur wurde von nem Fachmann gemacht. Also ganz normal anmelden, das is Super. Dann gehts bald wieder los ![]()
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
#4
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Der TÜV- Bericht besagt ja nur das das Bike zum Zeitpunkt der Vorführung in Ordnung war...........nächster Termin in 2 Jahren, alles was Zwischendurch passiert geht keinen was an..........also wenn du in der zwei-Jahres-Frist bist kannst du beruhigt anmelden und wer den Schaden behoben hat interessiert auch keinen..........Gruß Jürgen ![]() |
#5
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Sehr gut. Das freut mich wirklich. Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
__________________ Psalm 121: Der Herr ist ein Schatten über deiner rechten Hand!!! |
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Zulassung Motocross | Supersport539 | Kauf & Verkauf | 0 | 19.12.2010 20:27 |