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  #15  
Alt 13.03.2012, 00:10
Benutzerbild von nokyhighland
Fahranfänger
 
Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Soest
Motorrad: Honda NC700s
Beiträge: 2.027
Standard AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von Kristina Beitrag anzeigen
Hey Ihr Lieben,

offen fahren, wenn man nur gedrosselt fahren darf, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie hexebqo schon gesagt hat. Es ist auch Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis sowie fahren ohne Versicherungsschutz. Da sind ein paar Straftatbestände erfüllt. Die Polizei kann das Mopped beschlagnahmen, kommt auf die Umstände und die konkrete Gefährungssituation an. Der TÜV hat mit der ganzen GEschichte nichts zu tun. Im Ergebnis hat man ein Strafverfahren an der Backe, die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen - und zwar vom Strafrichter.
Wenn man in so einer Situation auch noch einen Unfall baut, bei dem andere zu Schaden kommen, steigt die Versicherung aus - abhängig vom Schaden ist das Leben des offen fahrenden Motorrad-Piloten ruiniert.

Ich würds nicht tun! Ausserdem: man darf ab nächstem Jahr gedrosselt mit 48 PS fahren, dann ist der Unterschied ja noch weniger zu spüren...!

Cheers
Kristina
Du darfst die 48PS aber nur fahren, wenn du die Prüfung auch auf 48PS abgelegt hast. Wenn du die auf 34PS, so wie ich , gemacht hast, musst du die auch 2 Jahre lang fahren und darfst dann erst öffnen.
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