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Hier mal wieder was zu leidige Thema Reifenfreigaben und Co. Für einen neuen Reifen existiert sowohl vom Reifenhersteller, als auch vom Motorradhersteller, eine Freigabe und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Was da drin steht, ist auch dann gültig, so zumindest die Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Das gilt dann auch wenn zum Beispiel andere Reifendimensionen in den Freigaben stehen, als eigentlich im Fahrzeugschein angegeben sind. Es kommt wohl hin und wieder vor, dass z.B. manche Reifen sich in 180er-Breite besser fahren, als in 170er-Breite oder umgekehrt. So weit, so gut. Jetzt geht der TÜV allerdings hin und sagt: Die in den Papieren eingetragene Dimension ist hier das Mass der Dinge! Mir egal, was die Hersteller für brauchbar erachten! Hinter vorgehaltener Hand sagen die Hersteller sogar, dies sei letztlich nur Masche der Prüforganisationen. https://www.motorradonline.de/news/r...bescheinigung/
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