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#1
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Danke Sandra. Elch, es hat nichts mit widerlegen zu tun, wenn beleidigt wird. Und Opa Tat dies mit einem Zitat von mir, was komplett aus dem Kontext gezogen wurde. Auch stammt von ihm diese Überschrift des besagten threads.... Aber man kann auch eine Beleidigung nicht sehen, wenn man will. Oder sie so abtun, als wäre sie keine... Und ich habe dort die Aussagen nicht immer geändert, sondern es wurde falsch verstanden. Aber wir wieder holen uns. Man kann es im besagten Thread nachlesen... Das Problem an der Sprache ist, das sie oft mehrdeutig ist. Um diese mehrdeutigkeit auszuschließen müsste man Romane schreiben. Aber leider wird ja lieber gleich das schlimmste angenommen... Geändert von Forster (10.05.2015 um 22:51 Uhr). |
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#2
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| Zitat:
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- |
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#3
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| Ich denke du machst dir nichts aus mir? Dafür schreibst du mich aber noch sehr oft an. Und sage mir mal, warum im Gesetzbuch Romane stehen, wenn man es kurz und klar ausdrücken könnte und dabei jede eventuellität beinhaltet und dennoch noch füchsiche Anwälte nen Schlupfloch finden? Nun bin ich gespannt. |
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#4
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1.Lasse doch einfach den letzen Satz weg.........ich weiß fällt dir schwer. 2. habe ich hier einen Tipp gegeben und dich nicht direkt angeschrieben sonst hätte ich dir ein PN geschrieben.........und das werde ich nicht. 3. wissen viele Kopfgesteuerte gar nicht mehr genau was so alles in Gesetzbücher drinne steht.........würde man mal sinnvoll ausdüngen wären die "Schwarten" nur halb so dick und Anwälte würden nur den Lohn kriegen den ihnen zusteht. So genug gespämmt........
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- |
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