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  #1  
Alt 13.01.2014, 12:25
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Du weißt aber, dass sich die Regeln bezüglich 2 Jahren und frei Fahren geändert haben?
OK, ist zwar nicht die Welt, aber du musst in zwei Jahren noch einmal eine Prüfung ablegen um offen zufahren.
Die Drossel zählt nicht zu dem Verkäufer, könnte man aber kurz versuchen. Springt er nicht auf, würde ich es auch wieder lassen.
Sonst ist schon alles gesagt worden.

Grüße

Forster
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  #2  
Alt 13.01.2014, 12:50
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von Forster Beitrag anzeigen
Du weißt aber, dass sich die Regeln bezüglich 2 Jahren und frei Fahren geändert haben?
OK, ist zwar nicht die Welt, aber du musst in zwei Jahren noch einmal eine Prüfung ablegen um offen zufahren.
Die Drossel zählt nicht zu dem Verkäufer, könnte man aber kurz versuchen. Springt er nicht auf, würde ich es auch wieder lassen.
Sonst ist schon alles gesagt worden.


Grüße

Forster
Er muss keine zweite Prüfung machen ,wenn er den A-schein mit Kennzahl 80 macht. Nur von A2 auf A ist eine Prüfung notwendig.
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  #3  
Alt 13.01.2014, 13:20
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Er muss keine zweite Prüfung machen ,wenn er den A-schein mit Kennzahl 80 macht. Nur von A2 auf A ist eine Prüfung notwendig.
da würde ich gerne eine genauere Erklärung für bekommen. Denn es wurde 2013 umgestellt, das man den beschränkten Führerschein mit automatischer Freigabe zum großen abgeschafft hat. Die Kennzahl 80 ist für "Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"

Grüße

Forster

Edit: http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%...013_164693.pdf hier kann ich auch nichts drüber lesen.
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  #4  
Alt 13.01.2014, 13:27
inTime
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Nein das ich nach zwei Jahren noch eine Prüfung machen muss ist korrekt

Aber in der Inspektion ist der Flüssigkeiten Wechsel doch normal mit eingeschlossen! ?
Bei meinem Auto (BMW 118d) hat mich die Inspektion 260 € gekostet, ich kann mir kaum vorstellen das sie beim Motorrad teurer ist ^^
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  #5  
Alt 13.01.2014, 14:06
Benutzerbild von Bredi
Blümchenpflücker
 
Registriert seit: 18.06.2011
Ort: Niedersachsen
Motorrad: ER5
Beiträge: 2.464
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Moin,
wenn die Ventile mit überprüft werden biste locker bei 250-300 €.
Aber mal Butter bei die Fische
Trotz der Laufleistung ist die noch zu teuer......rechnen wir mal die Inspektion und Reifen runter........wirst du so bei 3100-3200 € landen....eher bei 3200€.
Dann kommt die "Leistungsreduzierung" dazu, biste bei 3400€.
Inspektion und Reifen hinten und vorne ( da schon zu alt) wieder rauf, TÜV neu,
wird dich das Mopped ca. 4000€ -4200€ kosten.
Laut Mobile......dann wieder ein normaler Preis.
__________________
--Munter bleiben--
--Gruß Jens--
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  #6  
Alt 13.01.2014, 17:23
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von inTime Beitrag anzeigen
Nein das ich nach zwei Jahren noch eine Prüfung machen muss ist korrekt
Dann solltest Du Deine Fahrschule nach dem Klasse A-Führerschein mit der Kennzahl 80 fragen. Lese Dir dazu den Post # 32 durch. Auskunft bekommst Du auch über das für Dich zuständige Ordnungsamt.
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  #7  
Alt 13.01.2014, 16:58
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von Forster Beitrag anzeigen
da würde ich gerne eine genauere Erklärung für bekommen. Denn es wurde 2013 umgestellt, das man den beschränkten Führerschein mit automatischer Freigabe zum großen abgeschafft hat. Die Kennzahl 80 ist für "Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"

Grüße

Forster

Edit: http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%...013_164693.pdf hier kann ich auch nichts drüber lesen.
Kein Problem, bekommst Du. Das ist richtig, daß Du nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A fahren darfst. Da die Klasse A2 aber eine Führerscheinklasse ist, die in der Klasse A eingeschlossen ist, darfst Du Fahrzeuge aus der Klasse A2 natürlich auch bewegen. Die Begrenzung auf die 3 Räder entfällt dabei für die Klasse A2.
Den A-Schein mit der Kennzahl 80 kann man ab 21 Jahren machen. Ausbildungsfahrzeug ist das Gleiche, wie beim A-Schein ohne Kennzahl, also ein Motorrad mit min. 600ccm und min. 60 PS.
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  #8  
Alt 13.01.2014, 17:47
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
Motorrad: Kawasaki GPX 600 R und MZ TS 150
Beiträge: 1.849
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
Kein Problem, bekommst Du. Das ist richtig, daß Du nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A fahren darfst. Da die Klasse A2 aber eine Führerscheinklasse ist, die in der Klasse A eingeschlossen ist, darfst Du Fahrzeuge aus der Klasse A2 natürlich auch bewegen. Die Begrenzung auf die 3 Räder entfällt dabei für die Klasse A2.
Den A-Schein mit der Kennzahl 80 kann man ab 21 Jahren machen. Ausbildungsfahrzeug ist das Gleiche, wie beim A-Schein ohne Kennzahl, also ein Motorrad mit min. 600ccm und min. 60 PS.
Diese Aussage widerspricht sich doch mit dem geposteten Link von mir.
Oder reden wir aneinander vorbei? Ich meinte nicht, dass er den Schein von 0 auf neu machen muss. Sondern nur eine Praktische Prüfung.
Es würde doch sich folgendes Schneiden, wenn das, was du schreibst, stimmen sollte:

Zitat:
Die bereits vom Stufenführerschein her bekannte Fahrberechtigung A beschränkt) wird zur neuen Klasse A2. Dabei wurde die zulässige Leistung auf 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg angehoben. Inhaber der alten Klasse A (beschränkt) erhalten nach Ablauf von 2 Jahren noch automatisch die Berechtigung der Klasse A; Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hierfür nach Ablauf von 2 Jahren neben einer Vorbereitung in einer Fahrschule auch noch eine weitere praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg nicht erforderlich.
und zusätzlich:

Zitat:
Mindestalter und Fahrprüfung
Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrberechtigung beträgt:
K 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung
K 16 Jahre für die Klassen AM, A1, L und T
K 17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE
K 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
K 20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz von A2
K 21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
K 24 Jahre für Klassen D, DE, A
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen B und BE ein Mindestalter von 17 Jahren, für C, CE, D1 und D1E von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden. Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Bei Klasse L entfällt die Praxis, bei einer Erweiterung von B auf BE, C1 auf C1E, D auf DE und D1 auf D1E die Theorie. Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische
Hier steht nichts von der Ziffer 80 und irgendwas mit 21. Entweder kannst du mit 24 deinen Schein offen machen oder musst den kleinen mindestens 2 Jahre besessen haben mit einer Zusatzprüfung.

Wenn das nicht so ist, nenne mir bitte doch eine Quelle.

Grüße

Forster
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  #9  
Alt 13.01.2014, 18:19
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

@Forster:
Also, wenn er den Führerschein A2 (also den "Beschränkten") macht (kannst Du nach dem 18. Lebensjahr machen, auch über das 24. Lebensjahr hinaus, was das Mindestalter des Führerschein der Klasse A ist.Was natürlich nicht klug wäre, wegen der Aufstiegsprüfung.), dann kann er nach 2 Jahren die Aufstiegsprüfung auf "A" machen.
Wenn er den Führerschein der Klasse A mit der Kennzahl 80 macht (Mindestalter 21 Jahre), kann er von der Führerscheinklasse A nur Dreirädrige fahren. Durch den Einschluß der Klasse A2 in der Klasse A kann er Fahrzeuge der Klasse A2 auch fahren, und zwar ohne die Beschränkung der dreirädrigen Bauweise. Die Beschränkung auf die dreirädrige Bauweise bezieht sich nur auf die Klasse A, und ist keine Beschränkung für alle untergeordneten Klassen (AM, A1, A2).
Quelle ist die Fortbildung für Fahrlehrer. Aber Du willst natürlich was aus dem Gesetz wissen. Besorg ich bis morgen.

Ach ja, und "welchen Führerschein er macht" bedeutet im Klartext: Welchen Führerschein er beim Amt beantragt hat. Danach richtet sich die Ausbildung.
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  #10  
Alt 13.01.2014, 18:33
Allwetterfahrer
 
Registriert seit: 15.10.2013
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Beiträge: 1.849
Standard AW: Eure Meinung zu diesem Motorrad

Zitat:
Zitat von ichdereric Beitrag anzeigen
@Forster:
Also, wenn er den Führerschein A2 (also den "Beschränkten") macht (kannst Du nach dem 18. Lebensjahr machen, auch über das 24. Lebensjahr hinaus, was das Mindestalter des Führerschein der Klasse A ist.Was natürlich nicht klug wäre, wegen der Aufstiegsprüfung.), dann kann er nach 2 Jahren die Aufstiegsprüfung auf "A" machen.
Wenn er den Führerschein der Klasse A mit der Kennzahl 80 macht (Mindestalter 21 Jahre), kann er von der Führerscheinklasse A nur Dreirädrige fahren. Durch den Einschluß der Klasse A2 in der Klasse A kann er Fahrzeuge der Klasse A2 auch fahren, und zwar ohne die Beschränkung der dreirädrigen Bauweise. Die Beschränkung auf die dreirädrige Bauweise bezieht sich nur auf die Klasse A, und ist keine Beschränkung für alle untergeordneten Klassen (AM, A1, A2).
Quelle ist die Fortbildung für Fahrlehrer. Aber Du willst natürlich was aus dem Gesetz wissen. Besorg ich bis morgen.

Ach ja, und "welchen Führerschein er macht" bedeutet im Klartext: Welchen Führerschein er beim Amt beantragt hat. Danach richtet sich die Ausbildung.
Das ist alles klar, Aber hier steht nirgends, dass er dann nach zwei Jahren einfach so, ohne eine Prüfung so wie es früher war, dann ein Motorrad mit 2 Rädern, was unter die Klasse A aber über A2 fällt, fahren darf. Es steht aber nur drin, dass man, wenn man Arbeitsstechnisch gesehen den Führerschein braucht, die Klassen B, BE, C, CE, D1, D1E, D und DE. Hier steht auch nichts von A.
Aber ich warte gerne auf den morgigen Beweis, das ich mich irre.

Grüße

Forster
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