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#1
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Du weißt aber, dass sich die Regeln bezüglich 2 Jahren und frei Fahren geändert haben? OK, ist zwar nicht die Welt, aber du musst in zwei Jahren noch einmal eine Prüfung ablegen um offen zufahren. Die Drossel zählt nicht zu dem Verkäufer, könnte man aber kurz versuchen. Springt er nicht auf, würde ich es auch wieder lassen. Sonst ist schon alles gesagt worden. Grüße Forster |
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#2
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| Zitat:
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#3
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| Zitat:
Grüße Forster Edit: http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%...013_164693.pdf hier kann ich auch nichts drüber lesen. |
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#4
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Nein das ich nach zwei Jahren noch eine Prüfung machen muss ist korrekt Aber in der Inspektion ist der Flüssigkeiten Wechsel doch normal mit eingeschlossen! ? Bei meinem Auto (BMW 118d) hat mich die Inspektion 260 € gekostet, ich kann mir kaum vorstellen das sie beim Motorrad teurer ist ^^ |
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#5
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Moin, wenn die Ventile mit überprüft werden biste locker bei 250-300 €. Aber mal Butter bei die Fische Trotz der Laufleistung ist die noch zu teuer......rechnen wir mal die Inspektion und Reifen runter........wirst du so bei 3100-3200 € landen....eher bei 3200€. Dann kommt die "Leistungsreduzierung" dazu, biste bei 3400€. Inspektion und Reifen hinten und vorne ( da schon zu alt) wieder rauf, TÜV neu, wird dich das Mopped ca. 4000€ -4200€ kosten. Laut Mobile......dann wieder ein normaler Preis.
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- |
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#6
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| Dann solltest Du Deine Fahrschule nach dem Klasse A-Führerschein mit der Kennzahl 80 fragen. Lese Dir dazu den Post # 32 durch. Auskunft bekommst Du auch über das für Dich zuständige Ordnungsamt.
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#7
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| Zitat:
Den A-Schein mit der Kennzahl 80 kann man ab 21 Jahren machen. Ausbildungsfahrzeug ist das Gleiche, wie beim A-Schein ohne Kennzahl, also ein Motorrad mit min. 600ccm und min. 60 PS. |
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#8
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| Zitat:
Oder reden wir aneinander vorbei? Ich meinte nicht, dass er den Schein von 0 auf neu machen muss. Sondern nur eine Praktische Prüfung. Es würde doch sich folgendes Schneiden, wenn das, was du schreibst, stimmen sollte: Zitat:
Zitat:
Wenn das nicht so ist, nenne mir bitte doch eine Quelle. Grüße Forster |
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#9
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@Forster: Also, wenn er den Führerschein A2 (also den "Beschränkten") macht (kannst Du nach dem 18. Lebensjahr machen, auch über das 24. Lebensjahr hinaus, was das Mindestalter des Führerschein der Klasse A ist.Was natürlich nicht klug wäre, wegen der Aufstiegsprüfung.), dann kann er nach 2 Jahren die Aufstiegsprüfung auf "A" machen. Wenn er den Führerschein der Klasse A mit der Kennzahl 80 macht (Mindestalter 21 Jahre), kann er von der Führerscheinklasse A nur Dreirädrige fahren. Durch den Einschluß der Klasse A2 in der Klasse A kann er Fahrzeuge der Klasse A2 auch fahren, und zwar ohne die Beschränkung der dreirädrigen Bauweise. Die Beschränkung auf die dreirädrige Bauweise bezieht sich nur auf die Klasse A, und ist keine Beschränkung für alle untergeordneten Klassen (AM, A1, A2). Quelle ist die Fortbildung für Fahrlehrer. Aber Du willst natürlich was aus dem Gesetz wissen. Besorg ich bis morgen. Ach ja, und "welchen Führerschein er macht" bedeutet im Klartext: Welchen Führerschein er beim Amt beantragt hat. Danach richtet sich die Ausbildung. |
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#10
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| Zitat:
Aber ich warte gerne auf den morgigen Beweis, das ich mich irre. Grüße Forster |
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