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Hallo Wie fast jedes Jahr gibt es auch 2020 wieder Änderungen im Bußgeldkatalog.Das ein oder andere wurde ja schon erwähnt hier. Nun wurde jetzt wie es heißt auch eine juristische Grauzone geschlossen und zwar Radar-Apps. https://www.pcwelt.de/news/Radarwarn...-10722536.html Jetzt frage ich mich was ist mit zb den älteren oder aktuellen Navis die die Software serienmäßig schon haben und ich evt. in den Einstellungen die App nicht abschalten kann. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich in § 23 Absatz 1 b, dass die Nutzung von Radarwarnern nicht zulässig ist. Im Amtsdeutsch klingt das wie folgt: (Zitat Anfang)Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Zu diesen Geräten gehören auf jeden Fall Navigationsgeräte. Es kommt nicht darauf an, ob die Navi angeschaltet war oder nicht. Das Mitführen, somit selbst im Handschuhfach des Autos, reicht aus, um gegen das Gesetz zu verstoßen.(Zitat Ende) Wobei ich den letzen Satz für schwachsinnig halten, den wenn das Navi im Handschuhfach liegt ist es ja nicht im Gebrauch. Wer kontrolliert das schon? Wie ist eure Meinung zu Radar-Apps und nutzt ihr sie?
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