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  #1  
Alt 18.04.2011, 20:15
Krümel90
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Ich habe den Motorradführerschein noch keine 2 Jahre und bin verpflichtet, beschränkt zu fahren (man klingt das doof ^^)

Nun aber meine Frage: Wenn ich eine Probefahrt machen will, und der Händler hat keine gedrosselte da, kann ich dann die Probefahrt trotzdem mit ner offenen Maschine machen? Wie siehts dabei versicherungstechnisch aus? Ist das abgesichert???
Weil jemand anderen, der fahren darf, ne Probefahrt machen zu lassen bringt mir ja nix ^^

Würde mich über ne Antwort von euch freuen

LG aus dem Nuthetal
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  #2  
Alt 18.04.2011, 20:26
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

nein...das ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.......außer auf seinem Grundstück oder einem abgesperrten Platz......also keine öffentlichen Strassen....Gruß Jürgen
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  #3  
Alt 18.04.2011, 20:28
Benutzerbild von Tabaluga273
Honda CB1 400f
 
Registriert seit: 22.09.2010
Ort: Melsungen
Beiträge: 650
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

ganz offiziel muß auch das Private Grundstück abgesperrt sein.. also so richtig Probefahrt auch nur gedrosselt.. sonst vieleicht gar nicht mehr Fahren mit Pech.. bzw. Nachschulen..
__________________
Was ist Freiheit ? ... unter 6 Sec. von 0 auf 100 ..
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  #4  
Alt 18.04.2011, 21:49
Krümel90
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Aber das ist doch total doof. Ich mein, es ist ja gut, dass man Anfängern "Nur" 34 PS anvertraut, aber keiner kauft sich für 2 Jahre ne 34 PS maschine und nach 2 oder 3 Jahren mal eben so ne neue mit mehr PS!? Das kann sich doch keiner leisten.....
Wie soll man denn herausfinden, ob man mit dem Motorrad klarkommen würde, wenn man das Ding nicht mal Probe fahren darf? Und kein Händler hat von jedem Mopped auch ne gedrosselte da...

Und mal ganz davon abgesehen: Bei meiner Probefahrt von meiner Yamaha hatte ich auch die ganzen 48 PS unterm Arsch.... Und da hatte ich meinen Lappen grad mal ne Woche xD

Und wenn der Händler sagt, ja ist ok, kannst fahren trotz A beschränkt, und es passiert was. Kann er dann einfach so sagen: Nö, sie haben mir (angeblich) verschwiegen, dass sie keine offenen Maschinen fahren dürfe?! ODer sollte man sowas vorher schriftlich festhalten oder so??
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  #5  
Alt 18.04.2011, 21:56
Benutzerbild von andre83
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Hammelburg
Beiträge: 286
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Der muss normalerweise deinen Führerschein überprüfen, und daraus ist ersichtlich ob du mit 34 PS fahren musst oder nicht. Ich habe meine gesamte Fahrschule mit 77 PS gefahren, jetzt muss ich 34 PS fahren.. es läuft halt so in der Praxis, aber wenn was passiert dann muss der Schuldige gefunden werden. Und im Falle einer Probefahrt bist das natürlich du, und das kann dein komplettes Leben ruinieren wenns zu nem Personenschaden kommt.

Klar ist es nicht optimal, aber der Gesetzesgeber legt solche Sachen nicht mit Blick auf die finanzielle Situation der Bürger fest.
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  #6  
Alt 18.04.2011, 23:49
Benutzerbild von kawafrank
Z-Individualist
 
Registriert seit: 23.03.2011
Ort: Lüdenscheid
Motorrad: Kawasaki Z 750 S
Beiträge: 1.907
Lächeln AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Tja, so ist das nun mal, Gesetz ist Gesetz und Dummheit schützt vor Strafe nicht. Wenn Du nur 34PS quälen darfst, dann ist das die Obergrenze. Fakt!
Abwarten und Tee trinken bis Du mit allen möglichen Pferdestärken auf die Menschheit losgelassen wirst, da mußt Du durch, wie viele andere auch und das ist gut so! Meine Tochter macht auch gerade den Einser und wenn ich daran denke, sie könnte meine Maschine sofort fahren, da wird mir Angst und Bange, 1. Gang Null auf Hundert 3,5 Sekunden, nein das soll man "langsam" lernen und das bei "schlappen" 112PS meiner Kawa, wobei an Maschinen mit 200PS mittlerweile kein Engpass besteht!
DLzG
Frank
__________________
Kawasaki, feel the drive!
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  #7  
Alt 19.04.2011, 07:38
Benutzerbild von Tabaluga273
Honda CB1 400f
 
Registriert seit: 22.09.2010
Ort: Melsungen
Beiträge: 650
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

34PS mit ca. 200kg ist ja auch Definitiv nicht langsam.. von 0-100 kommen noch immer die meisten "normalen " Autos nicht mit.. Ich bin Jahrelang 125er Roller gefahren und nun Motorad beschränkt.. und muß sagen.. sicher könnte im Anzug ne Ecke mehr kommen nachdem Ich nun schon ne Weile mit unterwegs bin.. aber Ich fahre bevorzugt Landstraße mit vielen Kurven und muß ehrlich zugeben komme erst so langsam ins "normale" Fahren rein.. es hat Mir keinesfalls geschadet etwas langsamer von der einen zur nächsten Kurve zu kommen.. was Mir auch ein Bekannter der auf den Reifen geguckt hat gesagt hat... ( Anfangs fehlte wohl die Abnutzung am Rand ) mittlerweile meint er wird doch... bin früher als 125er ( als Ich noch Jung war ) auch Sportlichere Mopeds gefahren und hatte keine Prob. damit den Asphalt zu berühren aber da muß man erst mal wieder rein kommen nach jahrelang Roller , vor allem drücken jetzt knappe 200kg.. das ist schon ein Unterschied und da reichen auch Anfangs 34PS.. wobei Ich Mich mittlerweile auch auf den Tag freue wo stolze knapp 60PS draus werden...
__________________
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  #8  
Alt 19.04.2011, 08:02
.
 
Registriert seit: 16.02.2011
Beiträge: 1.367
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Hallo Krümel,

also eigentlich ist die Frage mit einem Satz zu beantworten: Das wäre "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" .

Ich denke mal die rechtlichen Konsequenzen sind klar. Ansonsten hier zu finden: Fahren ohne Fahrerlaubnis ? Wikipedia

Allerdings: Auf einem Privatgrundstück wäre die Probefahrt zulässig, nur was willste da testen ??
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  #9  
Alt 19.04.2011, 16:14
Benutzerbild von Isabella74
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 245
Standard AW: A beschränkt - bei Probefahrt offen fahren?

Hi,
vielleicht schaust du einfach mal ob du "dein" Moped im Internet gebraucht und gedrosselt findest und das fährst du dann Probe. Du musst es ja nicht kaufen, zwingt dich ja keiner zu. Ist vielleicht nicht die feine Art, aber eine Lösung.

lg
bea
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