Motorrad Forum - Alles außer langsam  

Zurück  

Motorrad Forum - Diskutiere über Motorräder und mehr

> Motorräder > Motorrad Allgemein

Antwort
Forum-Motorrad.net bei facebookSocial Media Buttons Forum-Motorrad.net bei instagram Forum-Motorrad.net bei youtube Forum-Motorrad.net bei twitter
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.06.2013, 06:28
Benutzerbild von Karmine175
Motorrad Schrauber
 
Registriert seit: 02.04.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 90
Standard Und da hats gekracht.

Guten Morgen allerseits,

gestern abend so gegen 18Uhr laufe ich gut gelaunt zu meinem Auto, steige gut gelaunt in mein Auto ein um dann gut gelaunt gegen das Auto zu fahren, das hinter mir geparkt hat.

So eine Das kann ich jetzt so gar nicht gebrauchen.


Der Typ der schräg hinter mir stand, wäre eigentlich ersichtlich gewesen, wenn ich in den Rückspiegel geguckt hätte. Muss aber offen und ehrlich sagen, habe ich nicht. Verdammt!

Da das mein absolut erster Unfall und ich mir nicht zu helfen wusste, habe ich erstmal die Polizei gerufen. Nachdem ich dann eine halbe Stunde gewartet habe, ist der Besitzer des Fahrzeugs aufgetaucht. Er hat dann mit mir zusammen auf die Polizei gewartet. War ein korrekter Typ, hat gesagt passiert und so weiter.

Nach 2 Stunden Wartezeit und meinem mittlerweile dritten (!) Anruf bei der Polizei haben, die mir dann mitgeteilt, dass sie jetzt wo er andere auch da ist, nicht mehr vorbeikommen werden....

Der Geschädigte hat sein Auto schräg hinter mir stehen gehabt und stand in der Feuerwehrzone, hätte dort eigentlich gar nicht stehen dürfen. Was meint ihr, bekomme ich deswegen vll. mildernde Umstände?

Fühle mich total

Mein Auto hat nicht mal die Spur eines Kratzer, bei im ist die hintere linke Tür, in absolute Mitleidenschaft gezogen. Dicke Beule + Lack abgekratzt....

Geändert von Karmine175 (13.06.2013 um 06:31 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.06.2013, 08:25
Benutzerbild von Flash
Experte
 
Registriert seit: 25.05.2011
Ort: zu hause
Motorrad: Banditmischling
Beiträge: 3.988
Standard AW: Und da hats gekracht.

fällt das unter Teilschuld?
Eigentlich hätte das grad in diesem Fall von den netten Herren in blau
aufgenommen werden sollen.
Weil bei den Versicherungen ist das so ne Sache

"Der hätte da so nicht stehen dürfen,
dann brauchen wir auch nichts zahlen"
__________________
Schön fahren, statt schnell fahren.
also schön schnell
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.06.2013, 08:47
Benutzerbild von uwanbe
Scout
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Berlin Pankow
Motorrad: Suzuki Volusia 800
Beiträge: 963
Standard AW: Und da hats gekracht.

...so was ist schon und hatte ich auch schon, noch dazu in Österreich. Das wurde bei mir über die Versicherung geklärt, obwohl ich hier ganz alleine Schuld hatte.
Ich hoffe du hast alles fotografiert und schriftlich festgehalten ohne ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Im Zweielsfalle zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen, nicht das dein Gegner dir alle möglichen Schäden seines Autos überhelfen will.
Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfließen."
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.06.2013, 09:18
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Zitat:
Zitat von uwanbe Beitrag anzeigen
Im Zweielsfalle zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen, nicht das dein Gegner dir alle möglichen Schäden seines Autos überhelfen will.
Gruß Uwe
Brauchst Du nicht. Die Versicherung zahlt nix, ohne daß ein Sachverständiger ein Gutachten macht.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.06.2013, 10:20
Motorradfahrer
 
Registriert seit: 09.07.2012
Ort: Lüchow
Motorrad: Honda CBR 600 f PC31
Beiträge: 246
Standard AW: Und da hats gekracht.

ichdereric du scheinst sehr gutgläubig zu sein

fallbeispiel (so wirklich passiert)

landstraße, entgegenkommende auto fährt über die mittellinie, spigel berühren sich beide spiegel kaputt

unfallgegner unterschreibt schuldeingeständnis usw. (kein beifahrer im auto)

seiner versicherung erzählt er dann das seine frau daneben saß und er gedrängt worden ist zu unterschreiben

dadurch musste jeder sein eigenen schaden bezahlen (sprich der unschuldiege ist auf seinem schaden sitzen geblieben)

anwalt usw. hat da nichts gebracht, da nicht polizeilich aufgenommen



ohne polizei kläre ich keinen unfall mehr, und ich verlange das sie rauskommen (notfalls sag ich, ich weiß nicht ob ich das fahrzeug so noch bewegen darf, dann müssen sie kommen)

oder wenn sie sie sich aufs äußerste weigern (wildunfall, hab 15min mit denen am telefon diskutiert) fahre ich zur dienststelle (ansosnten hätte meine versicherung nicht bezahlt weil es danach geregnet hat und die tierspuren weg wahren)


also im prinzip ist es für dich jetzt egal das er in der feuerwehreinfahrt stand, ansonsten hättest evtl. nur eine teilschuld bekommen
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.06.2013, 10:36
Jürgen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Und da hats gekracht.

Wer mit seinem Fz beim Ausparken ein anderes beschädigt trägt die Schuld, da hätte die Polizei in dem Fall ein Protokoll gemacht und das kostet ....

Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.06.2013, 10:51
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

@geheim5000
Ähm, was hat das mit Gutgläubigkeit zu tun? Oder ist das jetzt Provokation? Bitte sachlich bleiben...
Polizei klärt weder einen Unfall auf, noch kann sie irgent eine Schuld feststellen (Gerade in Deinem Beispiel. Oder kannst Du beweisen, daß der Andere über die Mittellinie ist? Der von Dir geschilderte Unfall wird immer so abgerechnet, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer den Fahrfehler begangen hat. Egal, wieviel Polizisten den Unfall hinterher protokollieren.), da sie den Unfallhergang nicht gesehen hat. Das Schuldeingeständnis wurde warscheinlich auf Anraten der Versicherung zurückgenommen, da sonst der Versicherungsschutz entfällt. Wenn er der Versicherung erzählt, daß seine Frau daneben gesessen ist, und sie war es nicht, dann wird auch die gegnerische Versicherung es zu einer Verhandlung kommen lassen. Und da fällt die Zeugin um, bevor sie einen Meineid wegen einem minderschweren Verkehrdelikt schwört.
Zu dem Wildunfall kann ich nichts sagen, da mir die Umstände nicht bekannt sind (Wenn z.B. gerade ein Unfall mit mehreren Toten vorliegt, dann wird sie wohl den Wildunfall nicht als höchste Prorität einstufen.). Und warum soll Regen Spuren verwischen? Ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, ob der Unfall, z. B. durch einen Gummihammer inszeniert wurde. Und selbst wenn das Tier noch weiterläuft. Ein Förster kann sehr wohl, z.B. anhand von umgeknickten Sträuchern erkennen, ob da was weggerannt ist. Und das verwischt kein Regen...
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.06.2013, 08:36
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Das passiert. Meld es Deiner Versicherung, und gut ist es. Die Polizei kommt tatsächlich nicht bei kleinen Blechschäden. Und generell sollte man, wenn zwischen den Unfallgegnern alles klar ist, auf die Polizei verzichten. Die verlangen sonst nämlich bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld vom Unfallverursacher. Da Du den Unfallhergang Deiner Versicherung schildern mußt, wird sie ja erfahren, daß der Unfallgegner in der Feuerwehreinfahrt stand. Was Dich aber von Deiner Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht entbindet. Und mildernde Umstände? Gibt´s nicht. Du wirst ja nicht angeklagt, sondern Deine Versicherung muß den Schaden begleichen, sonst nix. Du hast bist Ende des Jahres Zeit, den Schaden an Deine Versicherung zurück zu zahlen. Wenn nicht, erhöht sich ab nächstes Jahr Deine Prämie. Klär mit Deiner Versicherung, was für Dich die günstigstigere Variante ist.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 13.06.2013, 08:45
Benutzerbild von ichdereric
Mittelfranke
 
Registriert seit: 01.04.2013
Beiträge: 2.531
Standard AW: Und da hats gekracht.

Hallo Fuchsi,
Teilschuld wohl eher nur, wenn an gefährlichen Stellen geparkt wurde z.B. in scharfen Kurven, oder vor Kuppen, und wenn dadurch ein Unfall entstand. Daß Derjenige in der Feuerwehreinfahrt stand, war ja für den Unfallverursacher nicht gefährlich. Aber: Einfach der Versicherung melden. DIE klärt das.
Mit Zitat antworten
Antwort
gefällt mir bei facebookSocial Media Buttons Forum-Motorrad.net bei instagram Forum-Motorrad.net bei youtube Forum-Motorrad.net bei twitter

Themen-Optionen
Ansicht

toggle to open Forumregeln