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#1
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Aber ist es nicht so, dass auf Kraftfahrstrassen mit baulicher Trennung und nur einem Richtungsfahrstreifen auch die BAB -Richtgeschwindigkeitsverordnug gilt? Ich meine das so verstanden zu haben im Lehrgang Gesendet von meinem E6653 mit Tapatalk |
#2
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![]() Ein Fahrstreifen hat Platz für ein mehrspuriges Fahrzeug. Fahrbahn, ist der Teil, der Straße, der für den Fahrzeugverkehr frei gegeben ist, soweit keine Sonderwege von den jeweiligen Fahrzeugen benutzt werden müssen (Radweg, Busspur). Aus wieviel Fahrstreifen die Fahrbahn besteht, ist unterschiedlich. Ich weiß, scheiß Fachbegriffe... ![]() ![]() Zu Deiner Frage Richtgeschwindigkeit/einspurige Kraftfahrtstraße... Da gibt es jetzt nur eine Vorgehensweise. Du gehst zu dem entsprechenden Dozenten, und läßt Dir die Stelle im Verkehrsrecht zeigen, oder vielleicht kann er Dir ja auch die Quellenangabe nennen. Denn, was nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, das gibt es auch nicht. Mir persönlich wäre das absolut neu (Zum Beispiel mit einem offenen AMG mit 300 km/h unterwegs, und links eine Leitplanke, während rechts neben dem Seitenstreifen eine Leitplanke steht... Adrenalin in seiner geilsten Weise... ![]() ![]() ![]() Für mich gibt es zwischen Landstraße und Kraftfahrtstraße von Seiten der Höchstgeschwindikeit her, keinen Unterschied (Die Richtgeschwindigkeit gilt ja auch auf entsprechend ausgebauten Landstraßen.). Nur die Benutzung ist unterschiedlich. Auf der Landstraße läuft und fährt alles (Ja, Kinderspiele sind natürlich nicht erlaubt... ![]() ![]() |
#3
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Moin ich habe letztens mal ein Speedtest mit meiner Rüttelplate gemacht......läuft laut Tacho 182 km/h......... ![]() Auf der Landstrasse ![]() Vögel habe ich nicht wahrgenommen ![]() Werde ich jetzt verhaftet ? ![]() Sorry ich ich kenne nicht einen meiner Bekannten die nicht mal eben kurz mit 160 Km/h über die Landstraße gebrettert sind ![]()
__________________ --Munter bleiben-- --Gruß Jens-- ![]() |
#4
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Jens, Du bekommst eine Verwarnung wegen unnötiger Behinderung im Straßenverkehr... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#5
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Wie schnell er nun fahren durfte ist doch unerheblich. Es gab einen Unfall und der Vogel ist tot. Damit war er definitiv für meinen Geschmack zu schnell. Natürlich lässt sich darüber streiten, ob es etwas geändert hätte, wenn er langsamer gefahren wäre. Vielleicht wäre der Vogel trotzdem tot, vielleicht wäre es aber auch gar nicht zu dem Crash gekommen. Und mir ist es egal, ob ihr es „Fahrstreifen je Richtung“ oder „Richtungsfahrbahn“ nennt. Mir tut nur der Vogel leid.
Geändert von Agatha (23.06.2016 um 10:07 Uhr). |
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Stichworte |
crash, vogel, wild |
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Der Vogel und die Maus | Isabella74 | Motorrad Allgemein | 8 | 09.08.2012 21:17 |