Hallo,
ich habe da ein kleines Problem bezüglich der Parksituation. Ich wurde schon mehrfach von verschiedenen Leuten angesprochen, weil ich immer parallel zur Straße parke. Ich erkläre dann, dass meine BMW länger als 2 Meter ist und schonmal gar nicht senkrecht in den markierten Bereich passt. (Habs schon probiert, geht nicht) Beim Querstellen ergäbe sich kein wirklicher Platzvorteil und außerdem ist es schon rein wegen der Sicherheit Unfug nicht parallel zu parken. Erstens weil man nachts das Motorrad nur schwer erkennen kann, da alle reflektierenden Teile nicht mehr parallel zur Straße hin angeordnet sind und zweitens würde man andere Autos treffen, sollte man mal umkippen. (Wenn man parallel parkt fällt man entweder in die Parklücke oder auf die Straße.) Das ist mir leider letzte Woche zum ersten mal passiert, dass mir die Maschine im Stand umkippte.
Nun hat sich ein Autofahrer aber so provokant neben mich gestellt (er muss über die Beifahrertüre raus sein), dass ich ihm gerne eine Nachricht hinterlassen würde, wie die rechtliche Situation aussieht. Dazu suche ich idealerweise nach Urteilen dazu oder zur Not den richtigen Paragraphen der StVO.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Bei Google fand ich nur ein recht altes und noch dazu
zynisch kommentiertes Urteil, dass mir nicht weiterhilft.
Hier noch ein Bild: