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#1
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![]() Zunächst die Vorgeschichte: Ich wollte mir eine 125er 2-Takt Enduro kaufen, die sich sowohl auf der Straße, als auch (vorzugsweise) im Gelände bewegen lässt. Meine Wahl fiel auf die Husqvarna WRE. Baujahr 2000, ganz in meiner Nähe, hingefahren, angeguckt, verhandelt, gekauft. Der Bock hing richtig gut am Gas und machte einfach nur Spaß! Das einzige Negative war, das er sehr stark gerußt (nach einem Kilometer war das Nummernschild in der oberen rechten Ecke schwarz) hat und mit 5 Litern (ausgewogenes Fahren, nicht geheizt) gerade so 30km geschafft hat. Ich dachte es liegt am Vergaser, also bin ich mit dem Moped zur nächsten HQ-Fachwerkstatt gegangen, um das richten zu lassen. Da schaut der Chef mich komisch an und meinte, nach einem Blick auf die Fahrgestellnummer und auf die fehlende Batterie, dass das keine WRE, sonder eine WR ist! Und die ist nunmal eine Sportmaschine und nichts für die Straße. Auch in den Papieren steht die Fahrgestellnummer der WR, obwohl in den Papieren eine WRE eingetragen ist. Der Verkäufer hat also Blinker, Lichtmaske und Hupe nachgerüstet und irgendwie die Papiere dafür gekriegt und mich somit verarscht. Meine Frage lautet jetzt: Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich möchte ja schließlich eine WRE und keine WR und mich auch legal auf der Straße bewegen. Soll ich mir einen Anwalt besorgen und gegen Ihn vorgehen? Schließlich hat er ja den Kaufvertrag gefälscht und mich betrogen. Bringt das überhaupt was zu klagen? |
#2
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Wenn es ja Fakt ist, dass die gekaufte Maschine nicht die WRE ist, dann kannst du gegen den Händler vorgehen. Nimm einen Anwalt und bespreche mit diesem alles. Hast du mit dem Händler schon gesprochen? |
#3
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Hallo CptKassler, herzlich Willkommen im Forum ... ![]() Zitat:
Brief/Fahrzeugschein ? Kaufvertrag ? Ich würde erst mal mit dem Verkäufer reden ..... Gruß Jürgen ![]() |
#4
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Nein, ich habe mit dem Verkäufer (war kein Händler, sondern ein Privatverkäufer) noch nicht gesprochen. Werde das aber heute noch machen. Der Händler meinte, dass er mir gerade ein Gutachten fertig macht, mit dem ich dann zu meinem Anwalt gehen soll. Der weiß auch schon Bescheid. @Opa: In dem Fahrzeugschein und Brief ist die Fahrgestellnummer der WR eingetragen, obwohl bei der Modellbezeichnung WRE steht. Wie konnten die bei der Zulassungsstelle das nicht merken? |
#5
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Ich bin mir nicht sicher, wie es genau in der Zulassungstelle abläuft in dieser Hinsicht, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass die es nicht kontrollieren, ob die Fahrgestellnummer entsprechend zum Typ passt, sofern da nicht was gestohlen gemeldet ist. Die Schauen bestimmt nur nach ob da was steht und fertig. Der Rest ist ja eigentlich schon vom TÜV gemacht worden. Die Frage ist nun, ob die WR nicht auch Straßentauglich umgebaut werden kann und warum dieses der TÜV nicht bemerkt hat. Aber auch hier gibt es Pfuscher vom Dienst ;-) |
#6
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![]() Zitat:
Den Versicherungsnachweis .... früher Doppelkarte Hubraum .... wegen der Steuer Leistungsangabe .... wegen der Versicherung TÜV-Bericht .... ob das Krad Straßenzulassung hat Modellbezeichnungen sind nicht relevant ... Gruß Jürgen ![]() |
#7
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Tut mir leid, dass ich mich solange nicht gemeldet habe. Hier ein kleines Update: Der Verkäufer hat jeden Kontakt mit uns verweigert und mich jetzt auch noch auf WhatsApp blockiert. Deshalb haben wir uns an einen Anwalt gewandt. Dieser zeigte sich zuversichtlich. Er braucht aber noch mehr Beweißmaterial, in dem steht das uns auch wirklich eine WRE angeboten und verkauft wurde, anstatt einer WR. Momentan liegt uns aber als einziges Dokument der Kaufvertrag vor. Dieser könnte vom gegnerischen Anwalt angefochten werden. Deshalb habe ich eine E-Mail an Ebay gesendet und darum gebeten das Angebot mir erneut zu schicken. Bis dahin... Wenn es etwas Neues gibt, wisst ihr es sofort PS: Rechtsschutzversicherung macht's möglich ![]() |
#8
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Ich drücke Dir die Daumen, das du Deine Interessen durchsetzen kannst. Viel Erfolg! ![]() lg Sandra
__________________ 4 wheels moves the body, 2 wheels moves the soul ![]() |
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Stichworte |
betrug, husqvarna, wre |
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