Zitat:
Zitat von SimOnTheBike Hat mir mein Anwalt mal anders erklärt, aber vielleicht war das auch ein persönlicher Gefallen? |
Sehr wahrscheinlich. Denn streng genommen ist es Anwälten sogar untersagt kostenlos zu arbeiten innerhalb ihrer Kanzlei. Schau halt in § 34 I S. 3, 2. HS RVG, da steht sogar explizit was zum ersten Beratungsgespräch
Was natürlich passieren kann ist, dass er das Geld nicht gleich von dir mag sondern es später ingesamt in Rechnung stellt bzw. der Gegenseite bei deren Unterliegen. Aber kostenlos ist das nicht und sollte es bei dem ersten Gespräch bleiben zahlt das der Mandant.
Warum sollte der Anwalt sich auch die Mühe machen und dir seine Zeit und Rechtskunde kostenlos zur Verfügung stellen? Damit verdient er halt seine Brötchen.