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Parkverbot ab 0 Uhr, Veranstaltung erst um 10 Uhr - Strafzettel gerechtfertigt? Wo das Ordnungsamt sonnst nie durchkommt, sind sie heute natürlich um Mitternacht die Strecke abgegangen und haben mir kurz vor 1 Uhr (nachts) einen Strafzettel ans Motorrad gemacht. In meinen Augen ist das völlig unbegründet, da die Straße selbst erst ab ~10 Uhr gesperrt wird. Was soll ich also woanders parken, wenn ich früh morgens ohnehin weg fahre? Ich verstehe, dass die etwas Vorlauf brauchen um ggf. Abschleppdienste zu beauftragen, aber mit Sicherheit keine neun Stunden vorher. Wenn die jetzt gegen 7 oder 8 Uhr durchgegangen wären wäre es nachvollziehbar gewesen, aber so möchte ich mich dann doch gegen die 15€ wehren. Hat jemand Tipps für den Widerspruch. Sind zwar nur 15€, aber diese gönne ich der Stadt schon aus Prinzip nicht. Auf Urteile, welche die Nachschaupflicht für unwirksam erklären kann ich mich nicht berufen, da die Schilder zugegebenermaßen ~10 Tage vorher aufgestellt wurden und als Anwohner kann man sich da schlecht rausreden. |
#2
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AW: Parkverbot ab 0 Uhr, Veranstaltung erst um 10 Uhr - Strafzettel gerechtfertigt?
Die 15€ wirst du zahlen müssen, da wird es keine Möglichkeit geben sich raus zu reden.
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