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  #31  
Alt 24.08.2012, 12:13
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Taunuselse
 
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Standard AW: Ersatz für meine ERNA

Privatverkauf ist so ne Sache (hab mir das grad von einer Kollegin nochmal erklären lassen. Sie hat Vers.kffr. gelernt), und ich bin sehr eigen mit meinem Mopped, zumal ja noch nicht ganz geklärt ist, ob ich sie verkaufen kann.
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**Das Kuriose an Haaren ist, dass sie nie richtig liegen, wenn sie es sollen und nur dann richig sitzen, wenn es keinen juckt.**
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  #32  
Alt 24.08.2012, 14:20
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Standard AW: Ersatz für meine ERNA

Das musst du mir jetzt genauer erklären...Wieso ist das so ne Sache? Und wieso solltest du sie nicht verkaufen können? Steh grad ein wenig auf dem Schlauch
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  #33  
Alt 27.08.2012, 08:10
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Standard AW: Ersatz für meine ERNA

Zitat:
Zitat von Pummel Beitrag anzeigen
Das musst du mir jetzt genauer erklären...Wieso ist das so ne Sache? Und wieso solltest du sie nicht verkaufen können? Steh grad ein wenig auf dem Schlauch
Pinke, Pinke sag ich da nur... Wenn ich für die kleine gelbe Kröte nicht das Geld bekomme, was ich brauche,damit es für die neue Maschine reicht,bleibt sie bei mir. In sofern kann ich sie dann nicht verkaufen.

Privat ein Fahrzeug zu verkaufen ist nicht ohne Risiko. Hatte mir noch nie Gedanken darüber gemacht und erstmal meine Kollegin gefragt. Das Risiko trage ich allein. Sprich legt der Probefahrer die Karre bei der Probefahrt auf die Seite,kann ich zahlen. Werde nachher noch mal meinen Kundenberater von der Versi anrufen und den nochmal fragen. Dann kann er mir gleich mal Versicherungspreise nennen.
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  #34  
Alt 27.08.2012, 08:22
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Asoooo ok^^

Wenn derjenige, der die Probefahrt macht deine Maschine zerlegt, muss er doch eigentlich dafür aufkommen, wieso sollte das nicht der Fall sein?
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  #35  
Alt 27.08.2012, 09:07
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Das hab ich auch gedacht. Dem ist aber nicht so. Er zahlt nur Schäden bei einem Dritten. Aber nicht meinen. Warum das so festgelegt ist,weiß ich nicht. Werde aber mal versuchen das heraus zu bekommen.
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  #36  
Alt 27.08.2012, 09:12
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Hmh...das kommt mir irgendwie reichlich spanisch vor, werd da auch mal bei meiner Mutter nachfragen (Versicherungskauffrau). Mal sehen^^
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  #37  
Alt 27.08.2012, 10:16
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vollkasko würde sie zahlen (vorrausgesetzt es sind bei der versicherung andere fahrer angegeben)

teilkasko und haftpflicht bleibt man auf dem schaden sitzen (allerdings auch wenn man sie selbst zerlegt)

wenn du dich absichern willst setzt nen schriftstück auf das der verkäufer bei einem unfall, dir summe X zahlen muss.

bekommt man doch auch bei jeder probefahrt beim händler zur unterschrift vorgelegt
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  #38  
Alt 27.08.2012, 10:23
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Wenn man beweisen kann, dass der Fahrer nur einmalig und nicht regelmäßig mit der Maschine gefahren ist, dann muss definitiv kein anderer Fahrer angegeben sein, die Frage hatte ich gestern meiner Mutter gestellt.

Meinem Verständnis nach muss der Schadensverursacher (in diesem Fall der Probefahrer) eigentlich den Schaden begleichen, bzw seine Privathaftpflichtversicherung. Ist ja im Prinzip nichts anderes, als wenn ich mir deinen Computer ausleihe und ihn kaputt mache. Dann muss ich auch für den Schaden aufkommen. Dass die KFZ-Haftpflichtversicherung dafür nicht zahlt ist ja klar, da müsste der Probefahrer eben in die eigene Tasche langen, bzw. eine etwaige Privathaftpflichtversicherung bemühen.

Am sichersten ist es natürlich mit nem Wisch auf dem das geregelt ist. Ich frag auf jeden Fall aber heute nochmal bei meiner Mutter nach wegen der Probefahrt.
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  #39  
Alt 27.08.2012, 10:39
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Das mit dem Schreiben ist ne gute Überlegung. So was in der Art hab ich auch schon in Erwägung gezogen. Hätte so ein selbstaufgesetzter Wisch vor Gericht Bestand? Ich unterstelle grundsätzlich nichts Böses,aber bin mit meinem Eigentum in solchen Preisklassen eben sehr eigen.
Privathaftpflicht - an die hatte ich auch gedacht. Hauptsache derjenige hat auch eine...

Bin auf jeden Fall gespannt was die Experten sagen. Meinen hab ich bis jetzt noch nicht erreicht.
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  #40  
Alt 27.08.2012, 10:44
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Ich denke mal, wenn du den Wert des Motorrades realistisch einschätzt wäre es theoretisch vor Gericht möglich, aber auch ohne den Wisch könntest du meiner Meinung nach einen Wertausgleich für entstandene Schäden einfordern.

Das müsste im Prinzip wie mit jedem anderen Gegenstand sein, auch wenn derjenige keine Privathaftpflichtversicherung hat. Mein Experte wird erst heut abend erreichbar sein.^^
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  #41  
Alt 27.08.2012, 11:28
Motorradfahrer
 
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problem wirst du nur haben wenn derjeniege kein geld hat um den schaden zu bezahlen
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  #42  
Alt 27.08.2012, 11:33
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Dann bringt dir aber auch der unterschriebene Zettel nix^^
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  #43  
Alt 27.08.2012, 11:35
Motorrad Schrauber
 
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Aber das Geld sollte im Schadensfall der Probefahrer ja haben, sonst hätte er die Maschine ja nicht kaufen können .
Alternativ ohne Probefahrt, aber wie hoch ist die Chance, dass bei der Probefahrt etwas passiert? Man kann doch auch die Probefahrt auf einen abgelegenen Straßenstück machen.
Ansonsten für die Probefahrt so klären, dass im Schadensfall, der Käufer die Maschine abkaufen muss und sich das vorher unterzeichnen lassen.
Soll heißen wenn jemand die ERNA schrottet hat der pech gehabt und sich soeben Edelschrott gekauft .
Wenn das auf dem Heimweg passieren würde, wäre es doch das gleiche. Aber warum den Teufel an die Wand malen?
Einzig natürlich wenn er in ein Auto fährt oder ähnliches, dann würde deine Versicherung dafür aufkommen, und
dann würdest du vermutlich hochgestuft werden.
Aber ich dafür lohnt es sich nicht das Motorrad abzumelden und dann als 5 Tageskennzeichen zulassen zu lassen,
um dieses zu umgehen.

Geändert von GSIRaptor (27.08.2012 um 11:44 Uhr).
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  #44  
Alt 27.08.2012, 12:21
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Zitat:
Zitat von GSIRaptor Beitrag anzeigen
...
Einzig natürlich wenn er in ein Auto fährt oder ähnliches, dann würde deine Versicherung dafür aufkommen, und
dann würdest du vermutlich hochgestuft werden.
Ihre Versicherung würde zwar erst dafür aufkommen, aber wenn sie angibt, dass jemand anderes das Motorrad einmalig gefahren ist, würde sich die Versicherung von seiner Versicherung, bzw. ihm direkt, wenn er kein Fahrzeug versichert hat wieder holen. Und somit würde sie nicht hochgestuft werden. Das weiß ich sicher.
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  #45  
Alt 28.08.2012, 12:22
Motorrad Schrauber
 
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Ort: nördlich von Osnabrück
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Ich glaube das kommt bissel drauf an,
das gelegentliche fahren von anderen ist eigentlich immer gestattet in
der Versicherung, dazu kommt ja noch, dass man nie weiß wie hoch
ein Schaden ausfällt, wenn also sagen wir mal im schlimmsten Fall jemand
im Rollstuhl landet dann kann man so viel Geld gar nicht verdienen.
Somit wäre der andere ein Leben lang in der Haftung. Ich denke in so einen
Fall sollte man das besser über die Versicherung laufen lassen.

Aber wovon reden wir?
Sollten wir das wirklich so schwarz malen?
Ansonsten soll der eventuelle Käufer einfach ein 5 Tageskennzeichen mitbringen. Dafür braucht man keinen Brief und auch kein Fahrzeugschein
und alle sind auf der sicheren Seite .
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